Wie bekomme ich ein Copyright etc?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vergiss gleich mal diese Tipp's wie beim Notar hinterlegen oder an sich selbst schicken oder gar den vermeintlichen Anwalt - das kostet dich nur Geld und hat erstmal keinerlei rechtliche Wirkung. Nicht der Urheber muss beweisen das er der Urheber ist, sondern im Falle eines Streits muss der Gegner beweisen, dass du es nicht bist. Vgl. dazu § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.


(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.


Den Schutz durch das Urheberrecht erreicht man in Deutschland per Deffinition - es ist ein Persönlichkeitsrecht und das erlangt man bei der Schöpfung des Werks. Auf Schöpfungshöhe und anderes gehe ich jetzt mal nicht ein.

In Deutschland spricht man - offiziell - nicht von Copyright, ein Copyright ist ein Verwertungsrecht nach amerikanischen oder englischen Recht, das nicht zwingend etwas über den Inhaber des Urheberrechts aussagt, man hat nur ein Verwertungsrecht. Der Urheber ist per Deffinition eine natürliche Person, ein Verwertungsrecht kann aber auch eine Verwertungsgesellschaft inne haben - wie bspw die GEMA, sie ist aber nicht der Urheber. So ist bspw der Hinweis auf ein Copyright auf der Seite des Deutschen Bundestag eine Falschmeldung, denn das wäre nur dann zuläsig, wenn der Bundestag auch eine natürliche Person wäre

Deine Bedenken gegen die Lektoren oder Buchbinder halte ich für etwas übertrieben - wenn nicht sogar etwas leicht von Paranoya. Gerade Lektoren wissen was passieren kann wenn sie sich " daneben Benehmen ", ein Buchbinder hat daran schon mal keinerlei Interesse... wer so denkt, der sollte sich die Veröffentlichung schon mal gründlich überlegen oder ganz lassen. Bei Verlagen würde ich da schon eher etwas vorsichtiger sein. Allerdings gibt man einem Verlag kein fertiges Buch, sondern nur das fertige Manuscript zum lesen - und dann auch nur in Kopie, niemals das Original. Hat der Verlag ein Interesse, dann ergibt sich alles weitere Rechtliche dann aus den Vertragsverhandlungen - sollte es klappen, dann erteilst du sowieso ein ausschließliches Nutzungsrecht und musst dich praktisch um nichts mehr kümmern und kannst nur noch die Tangtiemenschecks entgegen nehmen

du hinterlegst deinen text bei einem notar

Der angelsächsische Ausdruck Copyright wird in Deutschland umgangssprachlich gerne verwendet für a) das Urheberrecht und/oder b) das Nutzungsrecht an einem geschützten Werk im Sinne des § 2 UrhG.

Beides, a) und b), gehört in D. automatisch dem Urheber, falls sein Werk (hier ein Text) die für einen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweist: http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe

Umgangssprachlich könnte man also sagen: "Sorge dich nicht! Du hast schon ein Copyright an deinem Text, deinem Buch!" Sogar in doppelter Bedeutung. Also a) und b)!

Bleibt also nur noch die Frage, wie man seine Urheberschaft beweisen kann, wenn ein Zweiter das selbe oder ein ähnliches Werk verbreitet. Meine Antwort: Auf die übliche Weise! Mit Beweisen und mit Zeugen, und notfalls noch mit Gutachtern.

Dazu kann auch ein Literaturwissenschaftler gehören. Wenn der sich drei überarbeitete Versionen des Manuskripts angeschaut hat, kann er sagen (auch vor Gericht), ob die vor oder nach dem Erscheinen des endgültigen Buches geschaffen worden sind.

Und sagt der Gutachter "Davor!" und du hast diese Früh-Formen des Manuskripts zur Hand, dein Konkurrent aber nicht, dann wird es einem Gericht nicht schwer fallen, die Genese des Werks, also auch dessen Schöpfungsschritte, nachzuvollziehen und den Urheber herauszufinden.

Das geht übrigens meist auch noch, wenn man gar keine Früh-Versionen seines Manuskripts mehr zur Hand hat. Zudem kommen dann noch Befraggungen von Zeugen in Frage, die ja nicht alle für dich Falschaussagen treffen wollen, wenn sie befragt werden vor Gericht, ob sie mitbekommen haben, dass du an dem Werk von wann bis wann gearbeitet hast.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Billiger als ein Notar ist ein sonstiger glaubwürdiger Zeuge, dem man sein Manuskript zeigt, bevor man es Fremden (Korrektoren usw.) zeigt: Dann hat man zumindest einen Beweis, dass man an diesem Datum schon in Besitz des Textes war - was ein gutes Indiz sein kann für eine Urheberschaft, wenn der Konkurrent nur einen späteren Besitz nachweisen kann; zwar nur ein Indiz, aber auch eine Reihe von Indizien kann als Beweis herhalten in einem Prozess (google Indizienkette).

PPS. "UrhG § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft" bewirkt lediglich eine Beweislast-Umkehr zugunsten dessen, dessen Namen oder Pseudonym auf dem Buch steht als Urheberangabe. Das fällt aber flach, wenn das nicht auf einer umstrittenen Ausgabe des Buches steht - und so dumm wird ein Konkurrent nicht sein, dass er die Urheberbezeichnung des beklauten Original-Autors auf den Vervielfältigungsstücken stehen lässt :-).

Hilfreich ist § 10 UrhG insofern eher bei Gemälden - wo es schwerer fällt, eine Urheber-Bezeichnung effektiv zu entfernen.

das copyright bekommt man meines wissens erst, wenns beim verlag war.

alle rechte hat der urheber - der der alles geschrieben hat der hat sich die mühe gemacht, das aufzuschreiben.....nicht der verlag - was gelernt?

@DannielOcean

äh nein, da du es ja nicht beweisen kannst, schlaumeier

  1. In Deutschland kann man kein Copyright erlangen, weil es das schlicht mangels rechtlicher Grundlage nicht gibt !

  2. Dem Verlag wird bei eingehen des Vertrags ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt durch den Urheber - dieser kann es dann durch eine Verwertungsgesellschaft verwerten lassen - wie bei der Musik die GEMA - nur eine Verwertungsgesellschaft kann ein Copyright erlangen und auch nur dann, wenn es im amerikanischen oder englischen Rechtsraum veröffentlicht wird.

  3. Der Urheber " muss nichts Beweisen " vgl, dazu § 10 UrhG - der angegebene Urheber gilt so lange als Urheber, bist das Gegenteil bewiesen ist.

Copyright bekommt man überhaupt nicht. Das gibt es in Ami-Land - aber nicht in Deutschland. Und in Deutschlad hat erst mal jedes Schriftstück Urheberrechtsschutz.

Danke, also dass es eigentlich bloß um das Urheberrecht geht habe ich jetzt verstanden, aber so einfach kann das doch nicht sein, oder? Man kann immer noch Schriftstücke stehlen und dann steht es Aussage gegen Aussage.

@AmeliePhoenix

Dann ist es wohl ein leichtes, anhand der Original-Datei nachzuweisen, dass das von Dir ist.