Historische Fotos und Bildrechte

3 Antworten

Erstmal kannst Du vermuten das die Werbeagentur die Rechte vom Urheber oder seinen Erben erworben hat. Selbst wenn der Urheber verstorben ist, ist es möglich das er die Verwertungsrechte an jemanden vererbt hat. Scanne die Bilder lieber nicht ein.

Suche nach Archiven die Dir Bildmaterial zur Verfügung stellen. Es gibt auch städtische Archive die Dir die Veröffentlichung genehmigen.

Ist der Autor nicht auszumachen, müssen 70 Jahre zwischen Aufnahmezeitpunkt und Veröffentlichung liegen.

Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt nicht darauf an, ob du subjektiv in der Lage bist, den Urheber ausfindig zu machen, sondern ob dies objektiv unmöglich ist, weil das Werk anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht oder verbreitet wurde. Siehe § 66 UrhG.

Da ich nun den Autor der Bilder nicht mehr ausmachen kann (steht auch nicht auf den Bildern selbst), darf ich nun davon ausgehen, dass wenn die Bilder mind. 70 Jahre alt sind, diese "gemeinfrei" sind, ich diese Bilder einscannen kann und verwenden darf?

Nein, das ist nicht erlaubt. Faktisch ist es so, dass es trotzdem oft getan wird, weil es unwahrscheinlich ist, dass der Urheber oder dessen Erben das Foto sehen und wiedererkennen und auch noch Ansprüche erheben und/oder Strafanzeige erstatten - und wenn doch, dann zahlt man halt.

Du kannst ebenso verfahren, trägst aber das volle Risiko. Besonders bei Bildern, die in jüngerer Zeit auf einem Kalender erschienen sind, wäre mir das Risiko deutlich zu hoch.

Schau lieber im örtlichen Stadtarchiv nach geeigneten Fotografien.

Die Originale sind gemeinfrei. Deswegen müssen es nicht die Drucke sein. Denn sie sind evtl. bearbeitet und somit ist eine neue Urheberschaft entstanden.

Ich habe selbst viele alte Ansichtskarten im Internet eingestellt. Die kann man selten so verwenden, wie man sie bekommt (Flecken, Knicke, Verblassungen usw.). Wenn ich sie nach dem Bearbeiten hochlade, tragen sie das Kürzel von mir und ich verbitte mir eine Weiterverwendung ohne Nachfrage.

stubenkuecken  25.10.2013, 16:03

Durch das scannen und bearbeiten der Bilder entsteht keine neue Urheberschaft ! Im Gegentel ! Das bearbeiten des Werkes ist bereits eine Urheberrechtsverletzung. Nur der Urheber darf die Bearbeitung erlauben. Hat der Urheber keine Zustimmung gegeben, so ist die Bearbeitung ein Verstoß gegen seine Urheberrechte. Wurde der Urheber zudem nicht namentlich genannt, so ist das Vergehen doppelt schwer zu bewerten.