Rückgaberecht bei schlechten Bewerbungsfotos? Rechtslage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Servicewüste Deutschland.... Ich denke mal das ist eine eindeutige Reklamation und der Händler hat das Foto korrekt abzuliefern. Nur bei solch kleinen Bagatellbeträgen klagt natürlich niemand. Den Mann scheint wohl auch nicht zu schocken wenn du sagst dass du ihn nicht mehr weiter empfiehlst. Versuchs noch mal mit massivem Druck. Kleine Schüler abzocken die sich nicht trauen sich zu wehren - ein NOGO.

Genau so empfinde ich das auch. Der Noch-Schüler hat immerhin stolze 36 Euro für vier Bilder und eine CD bezahlt. Meinst du, ich könnte ihm damit ein schlechtes Gewissen machen? - Seufz

@Pele13

Versuchen kannst du das - evtl den Jungen mitnehmen und dann ein bischen Löwenmutter mimen zwinker

@Pele13

36€ ist ja wohl voll die Abzocke. Bei mir hier kostet das 12, allerdings ohne CD, aber die braucht doch eh keiner.

Mit dem Verbraucherschutz drohen und auf jeden Fall auch wirklich hingehen, sollte es bringen.

ist doch vollkommen egal sag einfach das du sonst keinen deiner kunden mehr zu ihm schickst

das foto hatter doch schon feddich mitgebracht...

@Disser

Meinst Du fettig???

@erweh

nein fertig^^

Das werde ich sowieso nicht mehr tun. Ich möchte nur wissen, ob ich dem Geschäftsführer mit rechtlichen Schritten drohen kann.

Das dürfte unter das allgemeine Recht auf Wandlung bzw Rücknahme fallen.

Am besten hätte der junge Mann gleich selbst reklamieren sollen. Natürlich kann ichkein profesionelles Photo gebrauchen, auf dem ein Stück von meinem Kopf fehlt.

Beschwere Dich ruhig heftig über die Angestellte dort, ist ja wohl ne Unverschämtheit.