Kann ich meine Fotos in mehreren Portalen verkaufen?

4 Antworten

Es kommt darauf an, ob die Bilder auf der jeweiligen Plattform vollexclusiv sind. Wenn das der Fall ist, darfst du sie sonst nirgends verkaufen.

Weiß nicht, ob es das überhaupt noch gibt. Ich bin auf allen Plattformen Teilex (Shutterstock, Dreamstime, Adobe.Stock usw.). Bei vielen ist das von Haus aus so eingerichtet. Bei Fotolia (heute Adobe) konnte man das auswählen. Ich glaube die Vollexklusivität wurde mit der Übernahme auch abgeschafft.

Lese bei der Anmeldung die AGB´s durch. Dort findest du die Information.

ja du hast recht

dankie dir

In D. herrscht ja Vertragsfreiheit. Auch in Sachen UrhG, wo in § 31 Einräumung von Nutzungsrechten Absatz 1 Satz 2 steht: "Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden." Ausführlicher in Absatz 2 und 3:

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

Das einfache Nutzungsrecht kann man beliebig oft einräumen, auch gegen Geld, also verkaufen, das ausschließliche Nutzungsrecht aber per definitionem nur einmal ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Starke Antwort ich mach mich mal schlau was bei mir eintrifft

Danke dir

Das wird unterschiedlich gehandhabt.

Shutterstock hat keine Exklusivität.

Adobe weiß ich nicht.

Bei Fotolia kannst Du wählen. Aber nachdem  Fotolia ja zu Adobe gehört, könnte es da ähnlich sein.

Das kommt auf den Vertrag / AGB an