Chef droht mit Kündigung falls Werkplanung nicht innerhalb einer Woche fertig?


06.08.2020, 19:33

Herr K. arbeitet zur Zeit im Home Office.

5 Antworten

  1. Eine ordentliche Kündigung benötigt keine Begründung seitens Q.
  2. Eine vorzeitige, fristlose Kündigung benötigt für eine Bestandskraft eigentlich erst einmal einer Abmahnung und zwar schriftlich oder unter unbeteiligten Zeugen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann ich nach der Schilderung nicht entnehmen.
  3. Wenn K. als Architekt etwas taugt, steht ihm/ihr genug Marktchance offen, um sich ggfs. sogar zu verbessern (bei einem Bauträger für den Rest des Lebens kann ich mir nicht als erstrebenswert vorstellen - nur meine Meinung).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LeWoltaire 
Fragesteller
 06.08.2020, 22:52

Chef Q. verlangt eine Werkplanung, die der genehmigten Baueingabeplanung gegenüber starke Abweichungen mit sich bringt. Unter anderem soll das Treppenhaus ein Stockwerk höher gebaut werden, als genehmigt. Dadurch werden Abstandsflächen zu den Nachbarn überschritten und der Bebauungsplan missachtet (ein Vollgeschoss mehr; Anzahl der WE überschritten, GFZ überschritten) Herr K. merkt hier starke Bedenken an, wegen Baustopp und Rückbau. Er hatte deshalb als Entwurfsverfasser erstmal "Nein" gesagt, die Unterschrift unter die Bauleitererklärung verweigert und die Situation ist daraufhin eskaliert. Irgendwelche Tipps für K.?

oklein  06.08.2020, 23:49
@LeWoltaire

Erstelle doch einfach die Werkplanung (komplett ist das vermutlich nicht machbar, aber für die Grundlage des Statikers könnte es ja klappen) und schreibe Dich gegenüber Q. frei, in dem Du auf die rechtlichen Probleme hinweist. Wenn er den Bau dennoch verantwortlich in dieser Form anweist, bist Du auf jeden Fall schon einmal nicht verantwortlich.

Zur Not reicht ja im Zuge des Rohbaus ein anonymer Tipp an das BRA.

LeWoltaire 
Fragesteller
 07.08.2020, 16:02
@oklein

Ab wann wäre ich denn grob fahrlässig gewesen? Das Wegrecht über ein Nachbargrundstück besteht erst seit drei Monaten. Die Mediation mit den nachbarn habe ich gemacht. Ich bin mit dem Entwässerungsgesuch fertig, wollte damit aber noch in die Sprechstunde und dem Sachbearbeiter, um ein Eilverfahren bitten. Eine Sprechstunde ist erst sein etwa zwei Wochen wieder möglich. Ich habe tierische Angst, dass hier was von meinem Gehalt zurückgefordert wird.

oklein  07.08.2020, 17:18
@LeWoltaire

Ich kann ja keine grobe Fahrlässigkeit entnehmen. Dazu müsste man auch den Vorgang im Detail kennen.

Wenn Du im Angestelltenverhältnis bist, kann man auch das Gehalt nicht kürzen. Auf welcher Basis sollte Q. das denn machen? Er muss Dir ja erst eine realistische Arbeitsvorgabe geben, diese dann offiziell bemängeln und nach einer Abmahnung geht es erst los mit theoretischen Konsequenzen.

LeWoltaire 
Fragesteller
 07.08.2020, 18:00
@oklein

Ich wurde angestellt um einen Wohnblock mit 10 Wohneinheiten auf einem Baugrundstück zu errichten. Das erste was ich gemacht habe, war in den Bebauungsplan zu schauen. Da stand maximal 4 Wohneinheiten. Auch die Parkflächen und die Geschoßigkeit war geregelt. Meine direkte Antwort an den Arbeitgeber noch in der Probezeit war: "Geht nicht, Bauvoranfrage bringt hier auch nichts..." Habe eine 40 seitige Grundlagenermittlung dazu angefertigt. Anweisung war: "Trotzdem machen." Also plane ich 10 Wohneinheiten vollständig mit allen Anträgen durch. Reiche das Entwässerungsgesuch ein. Die Reaktion des Amtes nach endloser Prüfzeit: "Durchgefallen". Hinzu kamen die ganzen Nachbaranhörungen und Einwendungen, die berechtigt waren. Das Flurstück war auch noch eingeschlossen und der Mensch hat vor dem Kauf das Baulastenverzeichnis und Grundbuch nicht gelesen. Meine Eigeninitiative war eine parallele Neuplanung mit 8 Wohneinheiten und mit einer Grundstücksteilung durch die Mitte. Damit bin ich nach drei Jahren Kampf durchgekommen und habe die Baulasten von den Nachbarn auf basis einer Vertrages den ich mit der Erbengemeinschaft der das Überfahrtsgrundstück gehört verhandelt habe. Nun ist meine Meinung, dass hier der Genehmigung in der Bauausführung nicht gleich entgegengewirkt werden sollte. Inzwischen wird es jeden Tag konfuser. Ich bekomme eMails, dass er eine drei Meter Öffnung in den Keller haben möchte. Warscheinlich soll da ein interner Stellplatz rein. Bei einer weissen Wanne ist das sehr zielführend. Die Stellplatzflächen sind im B-plan punktgenau vorgegeben... Habe ein Ergebnisprotokoll heute morgen an die Statik, Bauleitung, Geschäftsführung und den Anwalt des Chefs geschickt, mit dem ich die Baugenehmigung gekriegt habe. Meine Hoffnung ist, dass sein Anwalt klüger ist... Ich habe jetzt noch sieben Tage Zeit für eine komplette Werkplanung von 8 Wohneinheiten. Ein CAD System wurde mir nicht zur Verfügung gestellt. Ich benutze mein eigenes... Ein Ausschreibungstool habe ich auch nicht... Das Rohbau LV nach VOB habe ich schnell gemacht, weil es wohl eilig war, deshalb ist die Entwässerung etwas liegen geblieben, aber fertig. Da der erste Entwässerungsantrag nicht durchging, wollte ich bis zur Genehmigung und Baulasteintragung mit dem Einreichen der Entwässerung warten... Statiker und Rohbauer stellen mich nun als den Idioten vor dem Chef dar.

oklein  08.08.2020, 23:52
@LeWoltaire

Du hast mich irgendwo unterwegs "verloren".

  1. Ich gehe davon aus, dass der Chef Q. und der Bauherr die gleiche Person sind. Alles weiter unter diesen Annahme.
  2. Wenn Q als Bauträger und AG der Meinung ist, dass Du einen Wolkenkratzer entgegen der Vorschriften auch realisieren sollst, dann bist Du in der falschen Firma
  3. Allerdings entnehme ich Deinen Schilderungen auch Folgendes: Ein Architekt ist - auch historisch gesehen - für Planung und Realisierung eines Vorhabens zuständig. Er ist also mithin in projektleitender Stellung. Dazu gehört aber auch Selbstbewusstsein und Stärke. Wenn Du alleine schon kein Arbeitsmaterial vom AG bekommst und dann mit privaten Mitteln arbeitest - sorry da bist Du selbst Schuld. Das wäre wie ein Job im Taxiunternehmen ohne Auto. Da musst Du Dich schon durchsetzen, auch bei einem Arbeitgeber. Ansonsten wird das mit Deiner Karriere eher in Richtung Bauzeichner gehen. Hart aber sicher wahr.
  4. Wenn - wer auch immer - die Änderung des Entwurfes fordert, dann bedeutet das eine Umplanung, die neben Kosten auch Aufwand mit sich bringt = längere Frist zur Fertigstellung.
  5. Wenn die Zeitvorgabe unrealistisch ist, dann musst Du das auch schriftlich kundtun - rein aus eigener Absicherung.

Insgesamt liest sich das nach 2 Aktionen:

  1. Werde selbstbewusster
  2. Suche Dir einen anderen Job, denn bei einem Bauträger wirst Du vermutlich nicht glücklich.
  3. In welcher Region lebst Du?
LeWoltaire 
Fragesteller
 10.08.2020, 20:24
@oklein

Architekt K. ist in Baden-Württemberg eingetragen.

oklein  10.08.2020, 20:34
@LeWoltaire

Hat K. Erfahrungen im Industriebau und in der Region S.?

LeWoltaire 
Fragesteller
 11.08.2020, 00:50
@oklein

Nein. K. hat Erfahrungen im Denkmalschutz, Sakralbau, Wohnungsbau, Schwimmbadbau, Hotelbau jeweils in allen Leistungsphasen in Region KA bis BB.

oklein  11.08.2020, 19:56
@LeWoltaire

Schade, ich hätte ggfs. einen Job im Industriebau von Großprojekten (> 100Mio. €) in einem renommierten Büro.

LeWoltaire 
Fragesteller
 14.08.2020, 17:49
@oklein

Danke. Das ist sehr freundlich.

Herr K. hat die Werkplanung in der Zwischenzeit bis zur Deadline durchgezogen und heute morgen an die Statik geschickt. Da ihm kein HLSE Planer zur Seite steht musste er die Deckendurchbrüche selber festlegen, hat dies aber alles auf den Plänen vermerkt. Risiken durch die Änderungen sind ebenso in der angelegten Änderungsliste auf den Plänen vermerkt. Das Entwässerungsgesuch und die Baufreigabe hat er die Woche ebenso noch im Amt rausgehandelt. Nun soll K. alle Planungsrelevanten Unterlagen im Sekretariat abgeben. Wird er Anfang kommende Woche auch in gedruckter Form tun. Dürften 300 Seiten und Pläne Material sein.

Wird wohl Zeit den Abgang zumindest mal gekonnt vorzubereiten...

Wenn da schon eine Baugenehmigung vorliegt, kann der Stand ja nicht sooo schlecht sein. Was ist mit den anderen Leistungsphasen passiert? Wurde noch gar keine Entwässerungseingabeplanung eingereicht? Der Ablauf scheint mir generell schlecht getimed.

LeWoltaire 
Fragesteller
 06.08.2020, 19:46

Es gab kein Wegrecht, das Flurstück war nicht erschlossen, dass hat Herr K. mit den Nachbarn ausgehandelt und die Baulasten für das Amt vorbereitet. Der Entwurf für ein Mehrfamilienhaus musste wegen einem Befreiungsantrag, der auf Wunsch der Geschäftsführung nicht durchgegangen ist neu eingereicht werden. Nach Verhandlungen mit dem Rathaus wurde eine Bauvoranfrage parallel eingereicht und das Zweitprojekt genehmigt. Sämtliche Zeichnungen hierfür wurden von Herr K. gemacht. Parallel hat Herr K. mehrere kleinere Projekte in allen Leistungsphasen abgearbeitet und dokumentiert. (Schimmbad 80 Kubikmeter Sichtbeton, Hotelküche Altholz, Kläranlage, Betriebsdusche und Umkleide etc.)

Im Falle einer Kündigung sollte man genau und selbstkritisch überlegen, inwiefern man selbst seine Arbeit nicht so gemacht hat, wie man sie hätte machen sollen. Kommt man zu dem Schluss, dass man alles in seiner Macht stehende getan hat und dass die Arbeitsleistung dem entsprochen hat, was man im Rahmen der Tätigkeit und aufgrund der formalen Qualifikation erwarten kann, dann sollte man innerhalb der dreiwöchigen Frist Kündigungsschutzklage einreichen bzw. sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Das nicht gezahlte Gehalt wiederum ist getrennt davon zu betrachten. Hier kann (und sollte) der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen und eine Frist setzen, bis zu der das Gehalt gezahlt sein soll. Unbedingt Blick in den Arbeitsvertrag werfen! Oft stehen dort Fristen, innerhalb derer "gegenseitige Ansprüche" verjähren - und das oft innerhalb weniger Monate! Deshalb eben schriftlich mahnen, allein schon zwecks Fristwahrung.

Ganz einfach ausgedrückt:

Der Chef Q möchte Herrn K einfach nur loswerden.

Herr K sollte sich bereits jetzt einen guten Anwalt Y für Arbeitsrecht suchen um Herrn Q den A.... aufzureissen..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LeWoltaire 
Fragesteller
 08.08.2020, 11:28

Herr K. hat einen Fachanwalt für Arbeits- und Bau- / Architektenrecht gefunden. Die Rechtschutzversicherung hat was den Lohnausstand betrifft einen Versicherungsfall bereits freigegeben. Sollte Herr K. nun den erstmal die Werkpläne zeichen und das Projekt als DXF an den Statiker übergeben, oder in Anbetracht der Umstände über den Anwalt Arbeitniederlegung ankündigen und sich in einen Aufhebungsvertrag hineinmanövrieren.

pharao1961  08.08.2020, 15:02
@LeWoltaire

Herr K sollte unbedingt vertragstreu bleiben. Also unverzüglich mit der Arbeit beginnen und die auch zu zügig wie möglich, aber auch so sorgfältig wie möglich, durchziehen.

Alles weitere ergibt sich.

LeWoltaire 
Fragesteller
 14.08.2020, 17:47
@pharao1961

Herr K. hat die Werkplanung in der Zwischenzeit bis zur Deadline durchgezogen und heute morgen an die Statik geschickt. Da ihm kein HLSE Planer zur Seite steht musste er die Deckendurchbrüche selber festlegen, hat dies aber alles auf den Plänen vermerkt. Risiken durch die Änderungen sind ebenso in der angelegten Änderungsliste auf den Plänen vermerkt. Das Entwässerungsgesuch und die Baufreigabe hat er die Woche ebenso noch im Amt rausgehandelt. Nun soll K. alle Planungsrelevanten Unterlagen im Sekretariat abgeben. Wird er Anfang kommende Woche auch in gedruckter Form tun. Dürften 300 Seiten Material sein.

LeWoltaire 
Fragesteller
 16.08.2020, 15:22
@pharao1961

Herr K. würde versuchen sich in einen Aufhebungsvertrag hineinzumanövrieren. Er ist der einzige mit Bauvorlageberechtigung im Betrieb und für sämtliche Projekte der Planverfasser. Urheber und Verwertungsrechte für die teils stark architektonischen Entwürfe, die auch realisiert wurden, sieht er bei sich selbst. Alle Mediationen mit Nachbarn wurden durch ihn geführt und Änderungen an der Planung über notarielle Verträge ausgeschlossen. Die Überlegung wäre in den Aufhebungsvertrag ein Eintrittsgeld mit aufzunehmen.

pharao1961  16.08.2020, 15:24
@LeWoltaire

Was für ein Eintrittsgeld?

LeWoltaire 
Fragesteller
 16.08.2020, 19:10
@pharao1961

Für den Fall, das das Wiedereintreten in den Betrieb nachträglich angefragt wird.

pharao1961  17.08.2020, 08:39
@LeWoltaire

Du denkst, Q macht das? :-)

LeWoltaire 
Fragesteller
 17.08.2020, 17:07
@pharao1961

Kein Mensch will mit Q. arbeiten. Kann Q. versuchen K. haftbar zu machen? Gibt einen Haftungsausschluss im Arbeitsvertrag für Planungsfehler und eine Haftungsbeschränkung die auf max 3 Monate Anspruch ausgelegt ist.

pharao1961  18.08.2020, 08:40
@LeWoltaire

Ein Angestellter hat ja ohnehin keine Haftungspflicht dem Arbeitgeber gegenüber, es sei denn es wäre vorsätzlich.

LeWoltaire 
Fragesteller
 18.08.2020, 15:03
@pharao1961

Vorsätzlich war hier nichts. Herr K. hat wie ein Besessener alles dokumentiert. Chef Q. hat ihm damals schriftlich gegeben er sei Geschäftsührer der Q. Immobilien KG. Der Arbeitsvertrag läuft darauf. Jahre später meint Q. zu K. wie er denn darauf käme. In Wirklichkeit sei er Geschäftsführer der Q. Verwaltungs KG. In der Tat kommen Gehälter und der elektronische Lohnsteuerbescheid schon immer von der Q. Verwaltungs KG. Allerdings war Herr K. schon irgendwie davon überzeugt bei einer Immobiliengesellschaft angestellt zu sein... Sollte Q den Arbeitsvertrag generell in Frage stellen, würde er sich doch strafbar machen, oder?

pharao1961  19.08.2020, 09:07
@LeWoltaire

K hat ja wohl einen Arbeitsvertrag und dort steht drin, wer der Vertragspartner ist. Von wem das Gehalt kommt, dürfte eher unwesentlich sein.

LeWoltaire 
Fragesteller
 25.08.2020, 22:11
@pharao1961

Chef Q. hat nun strategisch parallel das Ruder übernommen und einem nicht beauftragten Rohbauer sowie Statiker in Position gebracht. Diese sollen wohl den Architekten komplett ersetzen. Gebaut werden sollen 3000 Kubikmeter. Herr K. hat gerechntet, dass das unter 1,2 Mio nicht mögl ist sofern es sich um einen Massivbau im Grundwasser handelt. Chef Q. will nun 750.000 als Budget festlegen und den Rohbauer auf 300.000 festnageln, obwohl er 420k angeboten hat. K. sieht schon kommen, dass der Rohbauer wegrennt und der Statiker gleich mit. Was sind deiner Meinung nach marktübliche Preise? 3000 Kubikmeter und vier Wohnungen. Weisse Wanne. KS 20 Mauerwerk.

pharao1961  26.08.2020, 08:50
@LeWoltaire

Welches Bundesland, welche Art von Gebäude, Planungsaufwand klein-groß, Gründungsaufwand klein-groß?

LeWoltaire 
Fragesteller
 26.08.2020, 12:34
@pharao1961

BW. Wohnungsbau. Mittel Statiker erforderlich. Fundamentplatte 32cm auf sandig kiesigem Untergrund. 1,5 Meter tief im drückenden Grundwasser.

pharao1961  26.08.2020, 13:00
@LeWoltaire

Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus?

LeWoltaire 
Fragesteller
 26.08.2020, 14:17
@pharao1961

zwei mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer grenze.

pharao1961  26.08.2020, 15:33
@LeWoltaire

394,00 €/m³, normale Ausstattung, Gründung normal

414,00 €/m³, normale Ausstattung, Gründung aufwändig

Das sind jeweils die 300er + 400er Kosten, 1. Quartal 2020. Für Baden-Württemberg kommt bei beiden Preisen noch ein Aufschlag von 16% hinzu.

LeWoltaire 
Fragesteller
 27.08.2020, 07:56
@pharao1961

Genau das steht im Bauantrag.

pharao1961  27.08.2020, 08:01
@LeWoltaire

Dann ist` s doch gut.

LeWoltaire 
Fragesteller
 27.08.2020, 12:55
@pharao1961

Im Rohbau LV waren auch Positionen aus KG 500 drin. Aussenanlagen, Grenzmauern und Entwässerungsschächte etc. Dadurch liegt Rohbauer Y. etwas über den reinen Rohbaukosten für das Gebäude. Für mich aber verständlich.

LeWoltaire 
Fragesteller
 18.09.2020, 10:34
@pharao1961

Also, ich bin vorgestern ohne Angaben von Gründen gekündigt worden...

pharao1961  18.09.2020, 14:22
@LeWoltaire

Du meintest wohl "Herr K."... soviel Zeit muss sein! :-)

Ohne Angaben von Gründen (fristlos) geht schonmal überhaupt garnicht nicht.

Herr K. hat ja bereits einen Anwalt für Arbeitsrecht und der weiß sehr genau was nun zu tun ist. Ich hoffe nur für Herrn K. dass dieser Anwalt nicht ein freundlicher netter Kerl ist, sondern ein magenkranker, dreckiger, alter Bastard, denn das sind die besten Anwälte die auch die Prozesse gewinnen.

LeWoltaire 
Fragesteller
 18.09.2020, 15:48
@pharao1961

Ach stimmt, das war ja Herr K. Die Versicherung hat freie Kanzleiwahl zugestimmt und vorerst bis in die erste Instanz bestätigt. Ist eine Kanzlei mit drei Fachanwälten für Bau Architekten und Arbeitsrecht. Die nehmen auch die Prüfungen für erstes und zweites Staatsexamen an der Uni ab und sind Mitglieder im Ausschuss der Bundesanwaltskammer.

pharao1961  18.09.2020, 16:43
@LeWoltaire

"Ist eine Kanzlei mit drei Fachanwälten für Bau Architekten und Arbeitsrecht. Die nehmen auch die Prüfungen für erstes und zweites Staatsexamen an der Uni ab und sind Mitglieder im Ausschuss der Bundesanwaltskammer."

Darauf kommt es nicht an!

Du musst den Anwalt persönlich kennen. Falls du ihn nicht persönlich kennst, dann schau ihn dir wenigstens an. Ist er älter? Sieht er unfreundlich aus? Dann sollte es der Richtige sein. Besser ist natürlich immer, wenn man ihn kennt. Ist er zu dir unhöflich und arrogant, dann ist er es meist auch vor Gericht. Hast du diese Möglichkeit nicht, dann schau dir die Anwälte im Internet an. Ich bilde mir meine Meinung meist vom Aussehen her. Das ist ganz sicher keine Richtschnur für jedermann, aber mir hat sie (meist) geholfen.

Meine Erfahrung nach ca. 50 Gerichtsprozessen als Kläger oder Beklagter: Diejenigen die am lautesten schreien, gewinnen die Prozesse. Ganz sicher würden mir hier einige Richter widersprechen. Aber das ist nunmal meine Erfahrung.

LeWoltaire 
Fragesteller
 19.09.2020, 06:44
@pharao1961

Die Typen sehen aus wie 5 richtig miese ... Bastarde ...

LeWoltaire 
Fragesteller
 19.09.2020, 06:49
@pharao1961

Aber du, das Problem ist auch, dass das zuständige Amtsgericht in einem ganz anderen Bundesland ist. Herr K. hat mit einer Kanzlei aus seiner Heimatstadt in BW einen Termin gemacht. Chef Q. wiederum lebt in einer ganz anderen Stadt in BW. Für seine Briefkastenfirma Z. in Niedersachsen ist laut Kündigungsschreiben ein Gericht in Hessen zuständig.

pharao1961  19.09.2020, 12:20
@LeWoltaire

Das geht nicht zum Amtsgericht, sondern zum Arbeitsgericht.

LeWoltaire 
Fragesteller
 19.09.2020, 13:23
@pharao1961

in welchem Ort. Ort der Firma. ort des AN wohnsitz. Ort des Ag Wohnsitz.

pharao1961  19.09.2020, 14:02
@LeWoltaire

Es muss der Kläger dorthin gehen, wo der Beklagte wohnt.

Wo das zuständige Arbeitsgericht ist, weiß ich natürlich nicht.

LeWoltaire 
Fragesteller
 05.11.2021, 16:10
@pharao1961

Danke nochmal für den Beistand damals. Konnte 5-Stellig Urlaub einklagen.

pharao1961  05.11.2021, 16:44
@LeWoltaire

Kaum wartet man 2 Jahre - schon antwortet er... :-)

Provision? :-)))

LeWoltaire 
Fragesteller
 05.11.2021, 18:22
@pharao1961

Hat halt zwei Jahre gedauert. Provision geht nicht... Herr K. ist immer noch arbeitslos... Aber zumindest kommt er jetzt etwas besser durch.

pharao1961  06.11.2021, 11:52
@LeWoltaire

Gut zu hören dass er nun besser durch kommt.

Herr K. sollte von sich aus selber kündigen, weil der Chef Q. offensichtlich ein Psychopath ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
pharao1961  15.08.2020, 14:20

...und dann wochenlang von dem Arbeitslosengeld ausgeschlossen sein...

Fingernudel  15.08.2020, 23:03
@pharao1961

Natürlich erst kündigen, wenn man vorher was anderes gefunden hat.