Ich habe heute meine Kündigung ausgesprochen, darf mein chef das?

8 Antworten

Ein Recht darauf hat dein Chef nicht. Es kommt auf die Umstände wie allgemeines Betriebsklima, welches Ansehen Du bei den Kollegen hast, welche arbeitstechnische Lücke entsteht, deine Position, ..., ob es sinnvoll ist, darauf einzugehen. Evtl. möchte sich dein Chef überlegen, wie er die Lücke stopfen möchte. Ich selbst hatte das auch mal. Ein paar Tage später hatte ich dann nochmal einen Termin mit meinem Chef in dem er meine Beweggründe erfragte und mir ein "Bleib-doch-da"-Angebot unterbreitete.

Ich würde vermutlich mit dem Chef vereinbaren, bis wann ich mich still verhalte und ob ich dann alleine oder mit ihm gemeinsam den Weggang verkünde. Ein bis zwei Wochen sollten dir aber noch bleiben, damit es ein vernünftiger Abschied wird.

Dein Chef darf Dich darum bitten, verlangen darf er es aber nicht.

Hast Du ihn denn nach dem Grund gefragt? Wenn Du Deinen Kollegen von Deiner Kündigung berichten willst, kannst Du das selbstverständlich tun.

Wenn Du mit Deinen Kollegen gut auskommst, ist es auf alle Fälle besser, sie erfahren es von Dir selbst als wenn der Chef irgendwann einmal vorbeikommt und verkündet, dass Du gehst. Da kommen eventuell bei manchen Kollegen Zweifel, dass Du selbst gehen möchtest.

Du musst es ja nicht sofort sagen aber in einigen Tagen würde ich auf alle Fälle mit den Kollegen, mit denen Du immer arbeitest sprechen.

Hallo!

Es ist ein Wunsch, welchem du nachkommen kannst - aber nicht musst!

Gruß
Falke

Wünschen darf er sich das. Er kann es dir aber nicht verbieten jemanden davon zu erzählen.

Die Kündigung eines Kollegen fällt nicht unter das Betriebsgeheimnis, natürlich darfst du jedem erzählen, was du in deinem Leben vor hast. Das ist ausschließlich deine Privatangelegenheit. 

Wenn dein Chef die Arbeitsmoral durch deine Kündigung gefährdet sieht, dann hat er etwas falsch gemacht. Er sollte für ein Betriebsklima sorgen, nach dem sich die Mitarbeiter die Finger lecken und keinen Grund haben, ebenfalls zu kündigen.