Chef droht mit Entlassung weil ich als Haushaltshilfe einspringen muss/will
Hallo
Meine Frau muss für etwa 3 Monate in eine Klinik. Wir haben drei Kinder 9,8,3 Jahre alt
Ich bin Berufstätig als LKW Fahrer in einer Schwerlasttransportfirma. Monatlich zwischen 220 und 300 Stunden. unregelmäßige Arbeitszeiten.
Nun wollte ich mich von der Arbeit frei stellen lassen. (unbezahlter Urlaub) Unsere Krankenkasse versichert mir, dass sie den Verdienstausfall grössten teils übernehmen wird. Was vollkommen ausreichen würde. Mein Chef möchte aber den LKW nicht so lange stehen lassen. Was ich ja auch verstehen kann. Er droht nun mit einer Kündigung, wenn ich mich persönlich als Haushaltshilfe einsetze.
Im Verwandtenkreis gibt es keine Alternative. Im Freundeskreis ergibt sich keine Möglichkeit Die Krankenkasse trägt externe Haushaltshilfen nur für 8 Std. Täglich. Die Gegebenheiten an meinem Arbeitsplatz lassen keine verlässliche Regelmässigkeit der Arbeitszeit zu.
Die Frage ist nun: Darf der Arbeitgeber in so einem Fall den Mitarbeiter einfach so kündigen.
8 Antworten
Hallo Prima5!
Ich würde mich in Deinem Fall ohne exakte Kenntnisse der Umstände (Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Tarifvertrag, etc.) niemals zu einer verbindlichen Aussage hinreißen lassen, da es sich hier um existentielle Dinge handelt, bei denen ein kleiner Formfehler fatale Folgen (Arbeitsplatzverlust) haben kann.
M. E. gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf (auch unbezahlte) Freistellung von der Arbeit, es sei denn ein Tarifvertrag regelt etwas Derartiges. Somit bist Du auf eine einvernehmliche Regelung mit dem AG angewiesen. Eigenmächtiges Fernbleiben kann dieser leider mit verhaltensbedingter außerordentlicher ("fristloser") Kündigung sanktionieren.
Darum würde ich auf die Beratung eines versierten Fachanwaltes für Arbeitsrecht (Auskunft bei der Gewerkschaft) nicht verzichten.
Der Anspruch auf Unterstützungsleistungen durch die Sozialversicherungsträger (hier GKV) im Falle der Freistellung hat mit dem Arbeitsrecht erst einmal nichts zu tun und leitet sich aus § 20 SGB VIII ab.
Gestatte mir noch eine Anmerkung zum Schluss: Bei dem von Dir beschriebenen Umfang an Arbeitsstunden (220-300/Monat) frage ich mich nach der Einhaltung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes - und dann müsstest Du doch für ein Vierteljahr Überstunden-Freizeitausgleich erhalten können ...
Danke für die Ausführungen.
Der Lauf der DInge ist nun der, dass mein Arbeitgeber weiterhin auf meine Anwesenheit poch. Ihm reichen nicht die von der Krankenkasse bewilligten/Bezahlten Stunden einer herbeigeholten Haushaltshilfe sonder er fordern nach Möglichkeit mehr.** Die Krankenkassen würden das in Ausnahmefällen tun*, War seine Argumentation. Er gewährt mit insgesamt zwei Wochen Urlaub wovon eine nun rum ist. Danach will er Ergebnisse haben.
Beim jetzigen Stand der Dinge werd ich vermutlich in den sauren Apfel beissen müssen und den Arbeitsplatz aufgeben. Zu oft musste ich die Familie aufgrund der Arbeitszeiten hinten anstellen und meine Beziehung auf die Probe stellen. Nun muss halt die Firma mal hinten anstehen. wenn das meine Kündigung mit sich zieht ist es halt so.
Zu den Arbeitszeiten und dem Arbeitszeitenschutzgesetz kann ich nicht viel sagen. Ich bekomme Stundenlohn. Als Alleinerverdiener mit drei Kindern ... Würde ich in der Firma tarifliche Zeiten haben, würd ich vermutlich einer Zweitbeschäftigung nachgehen müssen.
In diesem Sinne, Viele Grüße, Meik
das kann dir leider nur ein anwalt für arbeitsrecht beantworten gegen vorlage deines arbeitsvertrages.
alles andere hier zu bereden wäre fahrlässig.
Das hier keine Anwälte rechtsverbindliche Auskünfte erteilen, wird wohl klar sein. Was an einer grundsätzlichen Einschätzung fahrlässig sein soll, bevor jemand Geld für einen Anwalt zum Fenster raus wirft, erschließt sich mir allerdings nicht.
3 Monate sind kein Pappenstil. Eine derartige Freistellung kann nur mit Zustimmung des ArbG erfolgen, selbst wenn sie unbezahlt wäre od. die Krankenkassen den Verdienstausfall ersetzt.
Ein Fernbleiben ohne Zustimmung des ArbG kann ein (fristloser) Kündigungsgrund sein.
Lass dich doch vom Jugendamt beraten, ob die dir evtl. ne Tagesmutter die ins Haus kommt vermitteln können.
Lass Dich kündigen und geh zum Anwalt. Das Arbeitsgericht wird Dir eine Abfindung zusprechen.
Deine Glaskugel hätte ich gerne.