Kann ich das Arbeitsamt verklagen, wenn die mich um meinen Angestellten bringen?

8 Antworten

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leider dürfen die deinen Angestellten abziehen. also nix mit freier Arbeitsplatzwahl laut GG

Dein Mitarbeiter erhält selbst aufstockende Leistungen vom Jobcenter, denn sein Einkommen wird (nach Abzug der Freibeträge) auf den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Deshalb ist er auch verpflichtet, sich im zumutbaren Rahmen um die weitere Verringerung der Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Dazu kann u.a. gehören, dass er bei anderen Arbeitgebern ein paar Stunden arbeitet. Aber auch der Wechsel des Arbeitgebers für eine Stelle mit mehr Stunden oder einer höheren Bezahlung ist zumutbar. Das Jobcenter könnte z.B. auch verlangen, dass er seine halbe Stelle für eine Dreiviertelstelle kündigt.

Soweit das Jobcenter Interessen abzuwägen hat, handelt es sich um das private Interesse des Leistsungsempfängers und das öffentliche Interesse der Allgemeinheit der Steuerzahler. Dass dein Mitarbeiter sich wohl fühlt, ist ein gutes Zeichen und spricht für das Arbeitsklima. Aber die Allgemeinheit ist daran interessiert, so wenig wie möglich an Transferleistungen zu zahlen, da muss das private Interesse zurückstehen.

Dein Mitarbeiter muss sich auf Stellenangebote des Jobcenters bewerben, soweit sie zumutbar sind. Aber es spricht nichts dagegen, dass er sich daneben eigeninitiativ auf andere Teilzeitstellen bewirbt, die sich mit einer Beschäftigung in deiner Firma vereinbaren lassen.

Dir wird nicht in unzumutbarer Weise "das Wasser abgegraben", wenn du dich im freien Wettbewerb um einen neuen Mitarbeiter bemühen müsstest - das passiert jedem Unternehmen. Wirtschaftsförderung ist nicht Aufgabe des Jobcenters. Insofern halte ich eine Klage gegen das Jobcenter für aussichtslos, die sich darauf stützt, dass dein Mitarbeiter sich wegbewerben soll.

Danke für die ausführliche Antwort. Dass es darum geht, möglichst wenig Transferleistungen zu zahlen, ist schon klar. Und zwar dergestalt, dass man kürzt oder sich zumindest die Vorraussetzungen dafür jetzt schafft. Ich war früher selbst mal "Kunde" dieser Organisation, die meisten Angebote waren nicht mal ansatzweise seriös.

Ich glaube nicht, dass es etwas bringt, aber du kannst es ja mal versuchen und somit einen Präsedenzfall schaffen.

Wie es aussieht, benötigt dein Mitarbeiter selbst kein Geld vom Amt, aber seine Freundin. Offenbar bilden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft, so dass das Geld vom Amt quasi an beide fließt. Hier wäre es das Einfachste, die Bedarfsgemeinschaft aufzulösen, indem einer der beiden auszieht bzw. der Bedarfsgemeinschaft widersprochen wird (was jedoch schwer wird, wenn man beim JobCenter bereits als Bedarfsgemeinschaft gilt). Dein Mitarbeiter kann nämlich in keinem Fall verpflichtet werden, für seine Freundin aufzukommen, solange sie noch kein gemeinsames Kind haben, und seine Freundin kann auch nicht auf Unterhalt klagen. Er könnte zumindest dem Amt mitteilen, dass er keine Zahlung für seine Freundin übernimmt.

Ich finde es übrigens unsinnig vom JobCenter, ALG-2-Empfänger zu zwingen, ihren sicheren Teilzeitjob aufzugeben zugunsten eines Vollzeitjobs, bei dem nicht feststeht, ob sie bei diesem die Probezeit überstehen. Zum Schluss kann das JobCenter für die weitere Zeit dann den vollen Betrag an Stelle eines Teilbetrages an den Hilfeempfänger auszahlen, weil der Teilzeitjob nach 3 Monaten auch weg ist. Ein ökonomisch völlig unsinniges Unterfangen. Aber leider an der Tagesordnung.

Deine Interessen kümmern das JobCenter dabei nicht. Du kannst jedoch, wenn dein Mitarbeiter geht, eine freie Teilzeitstelle beim Arbeitsamt melden, und wenn du jemanden findest, beginnt das Spielchen von vorn....

Er bildet mit seiner Lebensgefährtin eine Bedarfsgemeinschaft und beide müssen alles versucchen, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Dazu gehört auch ggf. eine andere Arbeit, bei der dein Mitarbeiter mehr verdienen kann.

Verklagen kannst du das Amt nicht- die Klage würdest du verlieren. Auch wenn dein Mitarbeiter mit einer Teilzeitstelle zufrieden ist, ändert das nichts.

Er kann sich von seiner Freundin trennen- dann muss er nicht mehr arbeiten und du behätst Strom und Wasser und bist glücklich- ob er es dann noch ist, ist die Frage.

Ja, sie können ihn verpflichten. Das ist genau der Punkt. Aber ich frage mich, ob das Gericht - auch wenn es unwahrscheinlich ist - theoretisch abwägen könnte, zwischen den Interessen des Jobcenters und meinen. Meine ökonomische Lage würde sich ja zweifellos verschlechtern. Und volkswirtschaftlich gesehen ist die Maßnahme sowieso blanker Stumpfsinn. Vor allem aber: Jeder Konkurrent, der meinen Mitarbeiter abwirbt, würde Probleme bekommen, weil das gesetzwidrig ist. Vllt könnte man das Prinzip auf das Jobcenter übertragen.

... und was ist mit deinem "Mitarbeiter" hat er kein Recht auf ein Leben ohne Amt? Hat er kein Recht darauf einen Vollzeitjob zu finden?

Doch hat er - stell ihn Vollzeit ein dann hast du kein Problem.

Und deine Sichtweise ist egoistisch und realitätsfern......

Mein Mitarbeiter ist zufrieden. Was sollen die Mutmaßungen?

@eddiepoole

Das ist egal er ist verpflichtet Vollzeit zu arbeiten sobald jemand in seiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen bezieht.

@Feuerhexe2015

Ich habe es doch schon in der Frage geschrieben. Es geht nicht um seine Pflichten, sondern um meine Interessen. Der Mitarbeiter und die Behörde sind ja nicht die einzuigen Akteure, ich bin ja auch noch da. Aber nicht mehr lange, denn das Amt will mir meine wichtigste Ressource absägen.

@eddiepoole

sondern um meine Interessen.

Du irrst! Es geht um die Interessen der Allgemeinheit, also des Steuerzahlers.

denn das Amt will mir meine wichtigste Ressource absägen.

Erstens ist das Unsinn und zweitens führst du dein Geschäft falsch, wenn es stimmen sollte. Warum hast du nicht längst beim Jobcenter angerufen und gebeten, dass man dir eine neue Arbeitskraft vermittelt?

Mein Mitarbeiter ist zufrieden.

Ja und? Das ist ziemlich unwichtig. Oder ist er ein Faulpelz, der nur Teilzeit arbeiten will? Irgendwann wird ihm das Geld vom Arbeitsamt gekürzt, wenn er zu faul ist, Vollzeit zu arbeiten.

@Mignon5

lieber mignon, so wird das nichts mit einem nützlichen ratschlag. vllt solltest du die statuten von gutefrage noch mal lesen (insbesondere § 1). wenn du mir einen guten rat zu meiner frage geben willst, musst du meine sichtweise annehmen und nicht die des jobcenters. und in meiner frage steht nichts von allgemeinheit drin. du irrst dich also, es geht sehr wohl um meine interessen und nicht um die vermeintlichen interessen der allgemeinheit.

und andere als faulpelz zu beschimpfen ist auch kein toller ratschlag. was ist eigentlich mit dir los, hm?

aber selbst wenn man deine sichtweise von der geschädigten allgemeinheit annimmt, ist die argumentationskette, die du hier ausrollst zu kurz gegriffen. ich weiss nicht, ob das amt sich auch dieser bedient (zutrauen würde ich es ihm), aber sie ist auf jeden fall volkswirtschaftlich gesehen, eher ein bescheidener treppenwitz.

ich habe einen deal für dich: entweder, du fängst damit an, dich doch noch ernsthaft mit der frage zu befassen oder du trollst dich...

schönen abend.