Frage nach vorläufigem Arbeitszeugniss - ratsam oder nicht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast natürlich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Da ist die Rechtsprechung mittlerweile sehr flexibel geworden. Früher hattest du einen Anspruch, wenn es einen Grund gab. Als Grund wann anerkannt etwa ein Wechsel des Vorgesetzten, eine Umstrukturierung oder ein anderes Ereignis welches auf dein Arbeitsverhältnis Einfluss nimmt. Ein solches Ereignis liegt bei dir wohl nicht vor. Unabhängig von der Frage ob Du einenn Anspruch hast, ist das Verlangen eines Zwischenzeugnisses für den Vorgesetzten ein 1. Indiz, dass du dich anderweitig umsiehst. Welchen Grund könnte es sonst geben ein Zwischenzeugnis anzufordern?  Das spricht für mich also eher dagegen ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Aus meiner Sicht ist der Normalzustand eher, dass man sich ohne Zwischenzeugnis bewirbt, da man sich eben aus einem laufenden Arbeitsverhältnis bewirbt. Ein aktuelles Zwischenzeugnis kann insoweit verschiedene Fragen aufwerfen.Ich finde es eher normal, dass ein aktuelles Arbeitszeugnis eben einfach nicht vorhanden ist. Als guter Mitarbeiter bist du in einem schon etwas länger dauernden Arbeitsverhältnis und hast dir natürlich keine Gedanken über ein Zeugnis gemacht.

Wenn du dann noch schreibst, dass danach der Stand in der Firma verschlechtert wäre würde ich die Bewerbung er ohne Zwischenzeugnis versuchen.

Bitte versteh dies als Anregung. Es gibt sicherlich auch andere Sichtweisen und andere Argumente.

Wichtig aus meiner Sicht ist es hier dennoch, sollte es zu einer Trennung kommen, fair auseinandergehen. Dies auch um das Endzeugnis akzeptabel werden zu lassen.

Zu alldem kommt bei (unnötigen) Zwischenzeugnissen, dass diese genau so sorgfältig geprüft (und ggf. reklamiert!) werden müssen wie Endzeugnisse - doppelte Arbeit auf beiden Seiten.

In der Personalpraxis ist es ein "ungeschriebenes Gesetz", bei Bewerbern, die noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, niemals ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Da kannst dir jederzeit ein Zwischenzeugnis wünschen. 

Wofür du es dann verwendest, bleibt dir überlassen. 

Da kannst dir jederzeit ein Zwischenzeugnis wünschen. 

Das mag sein. Aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, jederzeit eines auszustellen, nur weil der Arbeitnehmer es gerade mal eben so möchte.

Deine Bedenken treffen die etwaigen Probleme ziemlich genau.

Die Frage nach einem Zwischenzeugnis sind immer eine rote Flagge für Vorgesetzte und wird durchaus als Absprungssignal gewertet.

Geschickt ist es da, auf Gelegenheiten zu warten, wo man unverfänglich nach einem Zwischenzeugnis fragen kann.

Grundsätzlich bei bedeutenden Veränderungen rund um deinen Arbeitsplatz ist die Frage nach einem Zwischenzeugnis angebracht.

Typisches Beispiel ist der Vorgesetztenwechsel bzw. Ruhestand des Vorgesetzen / Inhabers. Stichhaltiges Argument: Wenn Sie nicht mehr da sind, gibt es keinen mehr, der meine bisherige Arbeit beurteilen kann. Darum bitte meine bisherige Leistung in einem Zwischenzeugnis fixieren.

Auch Veränderungen der Aufgaben und Pflichten (insbesondere Erweiterung), Beförderung und Versetzung in andere Unternehmensbereiche begründen regelmäßig ein Zwischenzeugnis - ohne Verdacht zu erregen.

Beginn oder Abschluss einer umfangreicheren Weiterbildung.

Auslandsaufenthalte.

Oder schlicht: Der Zeitablauf. Man kann durchaus alle drei, vier Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, um einfach mal die bisherige Arbeitsleistung zu fixieren. Das sieht allerdings dann ein wenig seltsam aus, wenn man zehn Jahre lang nie ein Zeugnis wollte, oder es einfach im Unternehmen unüblich ist.

Man kann allerdings die Frage nach einem Arbeitszeugnis auch ganz gezielt als Druckmittel einsetzen, wenn man die entsprechende Position im Unternehmen hat.

Z. B. als Ergebnis eines (erfolglosen) Gehaltsgespräches. Wenn die gewünschten Ziele nicht erreicht wurden, kann man wenigstens um ein Zwischenzeugnis bitten. Das kann dann durchaus als verhohlene Drohung an den Arbeitgeber verstanden werden.

Grundsätzlich gilt aber: Reizen sollte nur, wer auch Trümpfe in der Hand hat.

Naja beide Berufe befinden sich eher in der einfachen "Arbeiterbranche". Ob ich somit in der Position bin zu reizen? Eher nicht, obwohl ich der einzige im Betrieb bin der meinen Arbeitsplatz wie im Schlaf bedienen kann. Neue Kräfte müssten dort erstmal lange angelernt werden, der dafür irgendwo anders fehlende "Lehrer" müsste woanders abgezogen werden, und da die Firma nur aus 10 Leuten besteht wäre dies für meinen Chef sehr schmerzlich - zumal niemand meinen Arbeitsplatz richtig bedienen kann ;)

Somit könnte ich zwar Druck ausüben, aber ich will ja in dieser Firma nicht bleiben. Von daher wäre mehr Gehalt zwar schön, aber auch nur eine Lösung auf Zeit. Das Arbeitszeugniss soll schliesslich genutzt werden. Ich will dafür auch gar keine Gegenleistung in Geld, sondern einen neuen Job ;) Bin mir nur noch ziemlich unsicher, wie es auf einen neuen Arbeitsgeber wirkt wenn ich kein aktuelles Zeugniss beilege... Ist halt ein sehr schwieriges Abwägen zwischen Risiko, Vor- und Nachteilen. Aber deine Antwort hat mir schon etwas weitergeholfen, vielen Dank!

@Mojoi

Bis auf einen Aspekt ist alles (gut und) richtig.

Nicht richtig ist (Zitat): "... Man kann durchaus alle drei, vier Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, um einfach mal die bisherige Arbeitsleistung zu fixieren." (Zitat Ende).

Dies ist kein Grund, ein Zwischenzeugnis zu erlangen, und kann vom Arbeitgeber schlichtweg abgelehnt werden.

Dazu kommen die von Dir genannten Befürchtungen des Arbeitgebers, die in der Folge leicht zu Nachteilen des Arbeitnehmers gelangen können.

Im Grunde hat sich der Fragesteller seine Frage schon selbst beantwortet: Er sollte es lieber sein lassen!


@verreisterNutzer

Ich ergänze:

Es mag auch ein (neueres) Urteil geben, bei dem für einen Einzelfall entschieden wurde, dass bei längerer Beschäftigungsdauer und nicht vorhandenem regelmäßigen Beurteilungssystem der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis vorliegt. Dies ist jedoch nicht zu verallgemeinern.

https://www.channelpartner.de/a/zwischenzeugnis-bitte,670641

@verreisterNutzer

Das war kein Hinweis auf die rechtliche Situation, sondern eine Empfehlung, wann und mit welchen Begründungen um ein Zwischenzeugnis bitten kann, ohne Argwohn zu erwecken. Mir schien das die Hauptsorge des Fragestellers zu sein.