C Date Mahnung trotz Kündigung?

2 Antworten

Bei gebührenpflichtigen Onlinediensten kann man zwar innerhalb von 14 Tagen widerrufen - wenn man in der Zeit den Dienst aber genutzt hat (z.B. Mädels angeschrieben...), kann der Dienstleister eben auch die Nutzung in Rechnung stellen.

Es gab mal einen Fernsehbericht über Partnerbörsen, in denen beklagt wurde, dass einige da recht großzügig hinlangen - Dein Beispiel klingt nach so einem Fall.

In diesem Fall sieht es so aus, als lege der Dienstleister das sehr weit aus - such doch mal im www. nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer, denen Ähnliches passiert ist.

Einfach ignorieren, auch wenn Sie Post von einem Anwalt bekommen oder Inkassobüro. Ein Gericht wird eine eventuelle Klage nicht annehmen.