BWR: Kaufpreis netto oder brutto?
Zielkauf eines Grundstücks zur Vergrößerung des Firmengelöndes. Kaufpreis: 50.000,00€
Sind die 50.000.- nun Brutto oder Netto?
3 Antworten
Netto, ohne Frage. Es kommen noch die Steuern drauf ... und viele andere Nebenkosten wie Notar etc.
Danke. Hast meine Vermutung bestätigt :-)
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind umsatzsteuerfrei nach § 3 Nr. 9a Umsatzsteuergesetz. Das sind Verträge über den Verkauf von Grundstücken. Auf diese Umsatzsteuerbefreiung kann zwar verzichtet werden; dann müsste das aber in den allgemeinen Angaben zu den Aufgaben stehen. Wenn da nichts steht, wird auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Daher ist der Betrag der Kaufpreis, und Brutto oder Netto spielen keine Rolle.
Mit Grundstücken sind auch Grundstücke mit Gebäuden gemeint. Wenn Du ein Haus kaufst, wird Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis erhoben und nicht nur für den Grund und Boden. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt daher für jeden Grundstückskauf.
Ganz klar netto! Darauf kommen noch Grunderwerbssteuer, Kosten für Notar und Grundbucheintragung(en), evtl. Courtage etc.
Stimmt, da war doch mal was.. :-D
Grundstücke sind nun von der Steuer abgesetzt, wie schaut es mit Gebäuden aus?