BWR: Kaufpreis netto oder brutto?

3 Antworten

Netto, ohne Frage. Es kommen noch die Steuern drauf ... und viele andere Nebenkosten wie Notar etc.

ephox 
Fragesteller
 13.06.2012, 17:45

Danke. Hast meine Vermutung bestätigt :-)

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind umsatzsteuerfrei nach § 3 Nr. 9a Umsatzsteuergesetz. Das sind Verträge über den Verkauf von Grundstücken. Auf diese Umsatzsteuerbefreiung kann zwar verzichtet werden; dann müsste das aber in den allgemeinen Angaben zu den Aufgaben stehen. Wenn da nichts steht, wird auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Daher ist der Betrag der Kaufpreis, und Brutto oder Netto spielen keine Rolle.

ephox 
Fragesteller
 13.06.2012, 17:55

Stimmt, da war doch mal was.. :-D

Grundstücke sind nun von der Steuer abgesetzt, wie schaut es mit Gebäuden aus?

Helmuthk  14.06.2012, 09:13
@ephox

Mit Grundstücken sind auch Grundstücke mit Gebäuden gemeint. Wenn Du ein Haus kaufst, wird Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis erhoben und nicht nur für den Grund und Boden. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt daher für jeden Grundstückskauf.

Ganz klar netto! Darauf kommen noch Grunderwerbssteuer, Kosten für Notar und Grundbucheintragung(en), evtl. Courtage etc.