Berufsvorbereitung, Hartz IV, Berufskolleg, Sanktionen oder nicht?

3 Antworten

Zum Kindergeld kann ich nichts sagen aber der ALG 2 - Regelbedarf, den Deine Eltern für Dich bekommen, könnte sanktioniert werden, wenn Du einfach so abbrichst. Dadurch bekäme Eure Bedarfsgemeinschaft vorübergehend weniger ALG 2.

Ich würde Dir empfehlen, vorsichtig mit dem Abbruch zu sein und Dir ggf. zunächst eine Beratung vor Ort einzuholen.

Du könntest eine Sanktion bekommen. Ich war selber in so einer Sinnlosmaßnahme für 2 Monate, hab dann abgebrochen und wieder ausbildungssuchend gemeldet (ich beziehe kein Hartz 4.). Ich hatte Glück. Jetzt hat der Sachbearbeiter mir gedroht mich wieder da hin zu schicken in 2 Monate... Ich habe aus meinen Fehlern gelernt:

  • Keine EGV unterschreiben, sagen du willst das überprüfen für 10/14 Tage (gerichtlich wurde das zugesagt, findest du irgendwo.) und anonymisiert reinstellen bei https://www.elo-forum.org/

niemals sagen du möchtest nicht unterschreiben, sondern du überprüfst. Wenn du dann eine VA bekommst, kannst du dagegen klagen / widerspruch legen

  • Keine Sachen angeben, die Privat sind / Datenschutz (z.B. Personalfragebogen wo z.B. über deine Eltern gefragt wird. So weit ich weiß muss man das nicht angeben!)
  • Auch keine Datenweitergabe an Dritten - das musst du nicht.

breche das nicht ab stad dessen gehst du da hin oder du nimmst dir dein Urlaub der dir zusteht und das sind immerhin 21-22 tage ! Und gehst nur dieser zeit solange dahin das du diesen Dan aufbrauchst! Wen du das dan wegen der Schule abbichsz zb weil die am 14.8 begibnt ist das was anderes!