Bußgeld zurück fordern weil zu Unrecht bezahlt

5 Antworten

Wenn der Sachverhalt so stimmt wie du ihn geschildert hast und du deine Widersprüche und die Zahlung unter Vorbehalt schriftlich nachweisen kannst, sehe ich die Aussage der Sachbearbeiterin doch sehr in Frage gestellt. - Weiter kommen kannst du vermutlich aber nur durch eine Beratung bei einem sachkundigen Juristen. Kostet leider aber auch Geld. - Die Frage ist deshalb, ob es sich rein monetär lohnt, den Fall weiter zu verfolgen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Ich würde zwar darauf tippen, dass du als Sieger daraus hervorgehst, aber die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur langsam, wie man gerne sagt, sondern dazu manchmal auch noch sonderbar mit ungewissem Ausgang. Dazu reicht schon aus, wenn du bei Ankündigung deiner schriftlichen Vorbehaltszahlung einen juristischen Formfehler begangen hast. Es liegt jetzt an dir, was dir der Streit wert ist. - Viel Glück und eine weise Entscheidung!

Wollte mal den Ausgang mitteilen: Ich habe eine Email hingeschickt und darin die Zahlung zurück gefordert mit folgender Begründung: Da ich keine Rückmeldung bis zum Zeitpunkt meiner Zahlung erhalten habe und diese getätigt wurde als die Zahlungsfrist abgelaufen war, bin ich lediglich meiner Zahlungspflicht nachgekommen. Dieser musste ich nachkommen da ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Diese Zahlung war somit nur unter Vorbehalt und nicht gleichzusetzen mit einer Einspruchrücknahme. Für eine Einbehaltung meiner Zahlung fehlt Ihnen die rechtliche Grundlage. 5 Tage später bekam ich die Mitteilung das die Zahlung zurück erstattet wird (was dann auch 5 weitere Tage später erfolgte).

Mit der Bank die Überweisung Zurückholen

Lernt es doch endlich mal: vom Kontoinhaber veranlasste Überweisungen können nicht zurückgezogen werden! Allenfalls nur so lange, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist.

Mein Fall liegt zwar etwas anders als der des Fragesteller, möchte trotzdem meine Erfahrungen kund tun. Wenn du dich, wie ich neulich bei einem Verkehrsunfall, gedrängt und genötigt fühlst, das Verwarngeld vor Ort, d.h. gleich zu zahlen, was ich dann auch prompt gemacht habe, gegen den oder die entsprechenden Polizeibeamten Anzeige wegen Nötigung erstatten (was natürlich auch Sachbearbeiter betrifft, was aus deren Aussagen zu schließen ist). Dann entscheidet das Gericht. Bekommst du Recht, bekommst du auch das Verwarngeld zurück, da es, wie bei mir, ja unter unlauteren Methoden, hier durch Zwang, Drohung und Einschüchterung „Wenn Sie nicht zahlen, droht Schlimmeres.“ getan wurde. (Gut wäre es, einen Zeugen zu haben), was rechtlich einer kriminellen Straftat entspricht, in meinem Fall dem Tatbestand der Nötigung. Die Zahlung selbst würde dann praktisch annulliert. Ich rate an: Niemals sofort zahlen!, denn bei einem Verkehrsunfall befinde man sich für gewöhnlich in einem Schockzustand und ist vorübergehend quasi unzurechnungsfähig.

Aus meiner Sicht sieht die Sache so aus. Deine Zahlung erfolgte unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit. Wie dann die Sachbearbeiterin auf die Idee kommt anzunehmen, dass Du Deinen Widerspruch zurückgezogen hast, weil Du gezahlt hast, ist mir schleierhaft. Wie kommst Du jetzt an Dein Geld? Vielleicht hilft nur noch eine Klage. Wie die ausgeht?