Sozialhilfebescheid für Oma abgelehnt?

4 Antworten

Dann muss es sich aber um einen höheren Betrag gehandelt haben,denn sonst hätte das Sozialamt den Antrag nicht abgelehnt,wenn nachweislich Bedürftigkeit vorliegen würde !

Das Sozialamt kann höhere Geldzuwendungen oder Sachbezüge innerhalb von 10 Jahren zurück verlangen,wenn sich dadurch die Bedürftigkeit vermeiden bzw.verringern würde.

Wenn ihr selber nichts habt und es nicht zurück zahlen könnt,dann würden die Leistungen ggf.nur in Form eines zinslosen Darlehens erbracht und das Sozialamt könnte dann versuchen das irgendwann bis auf Höhe des geschenkten Betrags von euch wieder zu bekommen.

Ich würde erst einmal einen schriftlichen Widerspruch einlegen,dieser muss auch erst einmal nicht begründet werden,hier ist erst einmal wichtig das die Frist eingehalten wird,also innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheides muss der Widerspruch eingelegt werden.

Dann würde ich der Oma raten beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen,damit kann sie dann einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen,dann würden keine weiteren Kosten auf sie zukommen.

Der könnte dann auch beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen,dann würde das Sozialamt nach kurzer Prüfung erst einmal zur Übernahme der Kosten verpflichtet,wenn nachweislich erst einmal Bedürftigkeit besteht.

Wie das ganze im Endeffekt ausgeht muss sehr wahrscheinlich dann vom Sozialgericht durch eine Klage entschieden werden.

Den Widerspruch musst du nicht zwingend begründen. Wenn ihr selbst in wirtschaftliche Not geraten solltet, dann kann das Sozialamt das Geld nicht zurückverlangen. Woher weiß das Sozialamt überhaupt, dass ihr Geldgeschenke erhalten habt?

Für den Widerspruch würde ich mich aber bereits an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Zusätzlich käme vielleicht ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung in Betracht.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Oma den Anwalt nicht bezahlen kann. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen. Frage einfach mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach.


Vielen lieben Dank. Können Sie mir das mit der einstweiligen Verfügung genauer erklären? Was würde das bringen?

@LenaLustig91

Einen Antrag auf eine einstweiligen Anordnung können Sie beim Sozialgericht stellen. Dieser dient dazu, bei Erfolg die Behörde zum Zahlen der Leistung zügig zu verpflichten. Ein solches Verfahren kommt in Betracht wenn,

1. Sie hinreichend darlegen können, dass Ihre Oma einen entsprechenden Anspruch hat. (Anordnungsanspruch)

2. dass Ihre Oma ein reguläres Hauptsachverfahren nicht abwarten kann, also eine gewisse Dringlichkeit besteht, weil sie z.B. ohne Leistungen nicht leben kann (Anordnungsgrund).

Aber ich würde das alles mit einem Anwalt klären. Alternativ können Sie auch zum Sozialgericht gehen und mit Hilfe des Urkundsbeamten direkt einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen. Dabei kann auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, um sich anwaltlich vertreten lassen zu können.

Der Widerspruch wird nichts ändern. Geschenke können 10 Jahre lang angerechnet werden.

Dann hat es sich aber um einen höheren Betrag gehandelt, oder?

Ja, das wird angerechnet. Notfalls müsst ihr ein Darlehn aufnehmen.