Erwerbsminderungsrente: Dauer des Widerspruchverfahrens?

7 Antworten

Hallo!

Aus welchen Gründen wurde diese abgelehnt? Ohne eine Hintergrundinfo ist so etwas schwer zu beantworten. Die Zeitspanne ist sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erwerbsminderung , Teilerwerbsminderung ect. Spielen wir mal folgendes durch:

Zuerst Antragstellung. Zum Beispiel z.B. Ende 2006 Dann sehr oft Ablehnung. z.B. Anfang 2007 Widerspruch einlegen (evtl. schon jetzt Anwalt einschalten.) Selber ein Gutachten erstellen lassen. z.B. Mitte / Ende 2007 weil man lange nichts mehr von dem Versicherungsträger hören wird. Dann erfolgt meistens ein Gegengutachten des V.trägers. Ergebnis abwarten und hiernach unter Umständen das Sozialgericht einschalten. z.B. Anfang / Mitte 2008 Gericht veranlasst Gutachten….. ……..das Gericht verhängt eine „Erledigungsfrist“ z.B. Mitte / Ende 2008 Gutachten abwarten z.B. Anfang 2009

Wenn auch dieses negativ ist, besteht die letztmalige Möglichkeit, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Aber wie geschrieben: Es kommt auf den Grund Deines Begehrens an. Gruß Frosch

hallo, zusammen,

ich kämpfe diesbezüglich schon 2jahre, bei mir ist es psychisch...es geht einfach nichts vorwärts... liebe grüße daffy53

die gerichte und ämter lassen sich zeit...es geht ja nicht um SIE, sondern um andere menschen, deren schiksal ihnen scheinbar egal ist.

Du wirst Geduld haben müssen. Mal schnelle mal langsamer 4 Wochen war es bei uns bis zur nächsten Post.

Widerspruchsverfahren dauern unterschiedlich lang.

Man bekommt eine Bestätigung, dass der Widerspruch eingegangen ist.

Und dann kommt es darauf an, ob und wie viele neue Gutachten erforderlich sind oder ob weitere medizinische Ermittlungen notwendig sind.

ich habe November 2011 eine EMR beantragt, dann folgten 2 Gutachten letzteres Im März 2012 seit dem habe ich nichts mehr vom RVT gehört. Gibt es da keine Fristen in der die Bearbeitung passiert sein muß ? ich beziehe seit Mai 2011 ALG1 und das noch bis August 2012 dann ist Schluss mit ALG1, was dann ? muß ich mein Häuschen verkaufen ?