Bußgeld, obwohl kein Schild angebracht ist?

5 Antworten

wenn er das Verwarnungsgeld nicht zahlt, kommt ein Bußgeldbescheid - dann kommen noch Kosten und Gebüren dazu - dagegen gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs - dann wird die vor dem Amtsgericht verhandelt - wird der Sohn verurteilt muss er auch die Kosten des Verfahrens zahlen

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"Nun bekam er zur Antwort, dass es zwar korrekt sei, dass er die Schilder nur hätte sehen können, wenn er von der anderen Seite gekommen wäre, aber dazu verpflichtet sei, sich im näherem Umkreis nach den örtlichen Gegebenheiten, also Beschilderungen, zu erkundigen."

Jo, alles rechtens.

Ärgerlich, klar. Aber rechtens. gerade in solchen Situationen muss man halt eine gewisse Umsicht walten lassen.

Ich kenne dies nur so, dass die Straßenverkehrsbehörde bei jeder Einmündung die Beschilderung wiederholt. Das erhöht zwar den Schilderwald, dient aber zur Klarheit, wenn das Bußgeld  nach Einspruch beim Amtsgericht verhandelt wird.

Das ist durchaus so rechtens. Hab ich damals sogar in der Fahrschule gelernt.