Was hat Vorrang: Schild oder Fahrbahnmarkierung

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Ich würde sagen, es gilt das, "was gerade da" ist:

  • Eine Straßenmarkierung (Zeichen 299) gilt auch ohne Verkehrszeichen, d. h. auf dem Stück zwischen Beginn der Markierung und Schild besteht Halteverbot.
  • Ein Schild (Zeichen 283 oder 286) gilt auch ohne Markierung, d. h. auf dem Stück zwischen Ende der Markierung und Schild besteht ebenfalls Halteverbot.

Ein "Verschiebung" des Halteverbots-Bereiches durch Markierung geschieht m. E. nur bei Bushaltestellen: Das Haltestellenschild beinhaltet normalerweise ein Parkverbot im Bereich von 15m vor bis 15m nach dem Schild [was leider vielen Autofahrer scheinbar nicht bekannt ist ;-) ], dieser Bereich kann durch Markierungen verkürzt, verlängert oder verschoben werden.