Bußgeld - Was kostet es mit Falscher beleuchtung erwischt zu werden?

5 Antworten

Hallo o0oJEYo0o,

auf Dich kommt in dem Fall kein Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld zu. Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird der Bußgeldbescheid wie folgt aussehen:

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Tatbestandsnummer: 349136

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).

Ordnungswidrigkeit gem.:  § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Durch das Anbringen dieser Birne erlöscht übrigens nicht wie hier einige Schreiben die Betriebserlaubnis.

Die Betriebserlaubnis würde nur dann erlöschen, wenn durch die Austausch der Birne die lichttechnische Einrichtung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde. Da das Licht dieser Birnen aber nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt, sondern wenn allenfalls zu einer Behinderung und selbst die sehe ich nicht als  gegeben.

Die Birne verwandelt  den Scheinwerfer schließlich nicht in einen Flutlichtscheinwerfer. Die meisten VT werden die Änderung wahrscheinlich nicht einmal wahrnehmen.

Schöne Grüße
TheGrow

Bei mir kam der mal der Vorwurf für fahren ohne Betriebserlaubnis, da die ABE meines Fahrzeugs durch geänderte Beleuchtungseinrichtung erloschen war.

@AnyBody345

Wie Du so schön geschrieben hast, es lautet nur der Tatvorwurf so. Aber ob der auch einer richterlichen Überprüfung standgehalten hätte ist fraglich, denn nicht jede Änderung führt auch zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

Das Gesetz sieht das Erlöschen vor, wenn folgender Paragraph erfüllt ist:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

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§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

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War  wie im Fall des Fragestellers auch in Deinem Fall von keiner Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu befürchten, war der Tatvorwurf nicht zutreffend.

Du hättest 2 Wochen Zeit nach erhalt des Bußgeldbescheides gehabt, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Danke dir , ja man traut sich sowas immer nicht wenn die Herren in grün (ich wurde in Bayern angehalten) vor einem stehen. Nicht das die mir die Bude wirklich stillgelegt hätten.

Gerade angehalten worden, hatte diese h4 LEDs aus china drin. Hätte mich laut Polizist der angeblich dafür ne Schulung hatte 90€ und 1Punkt kosten sollen, da ich mich aber Einsicht gezeigt habe (wurde ja eindeutig erwischt) und die Birnen direkt vor Ort gegen die original getauscht habe, haben die es bei 50€ verwahrngeld belassen. Alternativ hat der Polizist gesagt: Mängelkarte TÜV vorführen , 90€ und ein Punkt in Flensburg.

Jetzt wird wieder einer sagen hätte man zum Anwalt rennen können und was Drücken können. Aber naja ich Wüste das die Dingern illegel sind. Hab aber gehoft das es keinem auffällt. Waren 6300K Warmweiß Birnen drin die jetzt auch nicht dieses Xenon weiß hatten aber natürlich einiges heller waren als die originalen. Naja Pech gehabt :-(

Hallo, bei meinem Auto hatte ich die Beleuchtungseinrichtung auch geändert. Die Rennleitung hielt mich an und verpasste mir ein "fahren eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr" . Das kostete mich 70 Euro.

Bekommst ne Mängelkarte und musst die Karre vorführen. 

Der Einbau falscher Beleuchtungsmittel führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das kostet mindestens 50 Euro.

Quelle:

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/19-stvzo/

Über den Einbau falschen Lampen habe ich nichts gefunden. Ich frage mich aber, warum man mit diesen Funzeln herumfahren möchte? Die Lichtverteilung stimmt nicht, und die Helligkeit ist darüber hinaus sehr dürftig. Da bringen Fahrradscheinwerfer besseres Licht.

Es kann zum Erlöschen führen. In der Regel gibt's eine Mängelkarte und gut.

Es handelt sich um ein Motorrad. Die meißten Motorräder haben H4 oder H7.....

@o0oJEYo0o

Und dann gehören in die Scheinwerfer H7 oder H4-Glühlampen rein. Das ist nicht nur in Deutschland so.

hatte ich auch. Durch Änderung der Beleuchtungseinrichtung erlosch die ABE meines Fahrzeugs und somit wurde ein "fahren ohne Betriebserlaubnis" daraus. Hatte mich aber 70 Euro gekostet.

@AnyBody345

Ganz ehrlich. Sowohl der feststellende Polizeibeamte, wie auch der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle haben Dir einen Tatvorwurf gemacht, der so nicht zutreffend sein kann.

Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, weil durch eine Veränderung die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet wurde, hätte das Bußgeld 90,00 Euro plus 28,50 Euro, also 118,50 Euro gekostet.

Ohne ehrbliche Gefährdung wäre wiederum kein  Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld von 50,00 Euro fällig. Bei Verwarnungsgeldern sind in der Regel keine Verwaltungsgebühren fällig.

Also im ersten Fall hätte das Bußgeld weit über den von Dir genannten 70 Euro betragen und im zweiten Fall währen  mit nur 50 Euro Verwarnungsgeld wesentlich weniger fällig.

Oder lag die Tat vor dem 19.01.2014? Vor diesem Datum, gab es einen anderen Bußgeldkatalog, der seit dem Datum keine Gültigkeit mehr hat.

Nein das war letztes Jahr. Ich musste 50 Euro + Verwaltungsgebühr also gesamt 70 Euro zahlen . Er meinte auch wenn er noch eintragen würde das ich das vorsätzlich gemacht habe würde die doppelte Strafe auf mich zukommen .

@AnyBody345

Das der Polizist meinte, dass die 50 Euro bei Vorsatz zu verdoppeln sind, zeigt schon das er keine Ahnung von dem hatte was er von sich gibt.

Verwarnungsgelder bis 55 Euro sind auch bei Vorsatz nicht zu verdoppeln. Erst ab Bußgeldern ab 60 Euro kann das Bußgeld bei Vorsatz verdoppelt werden.