Bundeswehr Trennungsgeld Notar?

2 Antworten

Ehepartner haften nicht automatisch für die Schulden des anderen, schon gar nicht, ab dem Zeitpunkt der Trennung.

Warum das Haus nicht da sein darf für TG erschließt sich mir nicht. Meiner Meinung nach sollte das Haus vorher besser sogar dir gehören, da TG nur gewährt wird, wenn man eine nachweisliche Wohnung oder ein Haus hatte.

Um überhaupt Trennungsgeldempfänger zu werden, benötigst du eine eigene "anerkannte" Wohnung. Ansonsten erhältst du die UKV und "musst" in die Kaserne ziehen, sofern du noch keine 25 Jahre alt bist.
Um die eigene Wohnung anerkennen zu lassen, ist es wichtig, dass dir das Eigenheim vor Dienstantritt gehört. Im nachhinein kannst du nicht mehr von UKV auf TG wechseln.

Zur Sicherheit würde ich mal einen Berater anrufen. Vielleicht kann man dir hier weiter helfen:

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Dienstreisen/Trennungsgeld/trennungsgeld_node.html