Haus an Tochter überschreiben

10 Antworten

Ohne Notar ist das leider nicht möglich. Bei Eigentum muss alles seinen Gang gehen!

Ich würde Dir sowieso dringend raten, Dich von einem Nortar ausgibig beraten zu lassen. Kinder entwickeln sich manchmal merkwürdig, grad wenn neue Partner dazu kommen. Du möchtest doch sicher nicht die Erfahrung machen, dass Du in alten Tagen auf die Straße gesetzt wirst. Sowas kann man verhindern, indem man notarielle Vereinbarungen trifft z.B. ein lebenslanges Wohnrecht für Dich eintragen lässt!

Geh bitte auf nummer sicher! Heute weißt Du noch nicht, was Dich im Alter erwartet!

Alles Gute...;-)

Warum jetzt schon überschreiben. Kenne Fälle, da hätten die Eltern es besser sein lassen. Da hatte sich alles geändert. Eine frühere Bekannte hatte auch der Tochter das Haus überschrieben. Zum Schluß waren sie beim Anwalt. Zum Glück bekam die Frau ihr Haus zurück und konnte die Tochter wegen groben Undank auf die Straße setzen. Meine Nachbarin neben mir, ist vor 3 Jahren verstorben. Hatte das auch so gemacht. Sie hatte noch Wohnrecht . Die ist am Ende nur noch dahinvegetiert. Es war schlimm anzusehen. Die eigene Neffe mache ihr im Haus vorschriften. Wollte sogar noch ihr Konto verwalten. Lies sie aber nicht zu, aus diesem Grunde musste die arme Frau im Winter als die Herrschaften in Urlaub waren im Haus frieren. Es war furchtbar alles mitzubekommen. Die Frau verstarb nach langem Leidensweg. Sie tat mir immer sehr leid.

Nun "malen Sie mal nicht den Teufel an die Wand"! Es gibt viele gute Gründe zu Lebzeiten z.B. aus steuerlichen Gründen vernünftige Verfügungen beim Notar zu treffen! Ihr Horrorszenario trifft vielleicht für schlecht beratene und etwas einfältige Gemüter mit undankbaren Kindern zu!

@schelm1

Wenn Sie meinen

@blankenberg

@schelm1 - die wahren Krimis schreibt das Leben!

Die Schilderungen von @blankenberg sind leider in vielen Fällen die grausame Realität! Steuer hin Steuer her, außerdem haben Kinder als Erben 1. Grades einen sehr hohen steuerlichen Freibetrag und somit braucht keiner etwas zu überstürzen...;-)

Eine Immobilienüberschreibung geht nur notariell, und Änderung am Grundbuch darf auch nur der Notar vornehmen. Ruf die 11833 an, lass dir den nächst gelegenen Notar nennen, und da rufst du an. Und - hat sie schon eine Vorsorgevollmacht für dich? Mach direkt klar Schiff, Schritt für Schritt, dafür braucht ihr einen netten Notar oder Notarin, ist alles nicht teuer.

änderungen darf er nicht vornehmen sondern nur beglaubigen.das andere macht das grundbuchamt.

Alle Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte beürfen nach dem Beurkundugnsgesetz zwingend der notariellen Form. Der veranlaßt nach der Beurkundung die Änderung beim Grundbuchamt. Er bietet darüber hinaus Gewähr dafür, dass Sie auch in rechtlicher Hinsicht keine Fehler bei der Übertragung machen, der Ihre Verfügungen im Nachhinein angreifbar machen könnte!

Ohne Notar, welcher die Überschreibung beglaubigen und entsprechende Eintragungen im Grundbuch veranlassen muss, geht nichts.