Meine Mutter will ihrer Pflegekraft (nicht verwandt) das eigene Haus überschreiben. Was kann ich rechtlich dagegen tun um mein Erbe nicht zu verlieren?

7 Antworten

Sie können nichts machen, als Ihre Mutter freundlich ansprechen und ihr klar zu machen versuchen, dass Sie ihr als Kind näher stehen als die Pflegekraft, die ja für ihre Arbeit ein Entgelt bekommt. Das wird natürlich umso schwieriger sein, je weniger Sie sich um die Mutter und ihre Bedürfnisse gekümmert haben. Liegt der Fall aber so, dass die Pflegekraft Ihre Mutter bedrängt, sie zur Erbin einzusetzen und sogar droht, die Pflege zu unterlassen oder zu mindern sollten Sie das sofort bei der vorgesetzten Stelle der Pflegekraft melden und dafür sorgen, dass sie abberufen und durch eine andere ersetzt wird.  Im Übrigen: Wenn Ihre Mutter unter dieser Drohung die Pflegekraft zur Erbin einsetzt, könnte das Testament nach dem Tod der Mutter angefochten werden. Setzt ihre Mutter die Person aber aus freien Stücken zur Erbin ein, könnten Sie nach dem Tod nur ihren Pflichtteil fordern, Wenn Sie die einzige gesetzliche Erbin Ihrer Mutter wären (also keine Geschwister haben) könnten Sie von der Pflegekraft als Erbin immerhin 1/2 des Nachlasswertes in Geld verlangen. Dasd würde wohl bedingen, dass das Haus verkauft werden muss, um diese Zahlung an Sie zu leisten.

Spiel deiner Mutter gegenüber die Familienkarte aus. 

"Mama du willst deinem eigenem Kind nicht das Haus hinterlassen, indem meine ganzen Kindheitserinnerungen stecken? Wo möglicherweise meine eigenen Kinder aufwachsen!?" 

Oder etwas in der Richtung. 

Rechtlich wird es schwer... 

Ihr Erbe ist das, was nach dem Ableben Ihrer Frau Mutter übrig wäre. Und das mag eben nicht mehr das Haus, durch testamentarische Nichtberücksichtigung mögen es nicht einmal mehr die wenigen wertvollen Habseligkeiten, sondern nur deren hälftiger Wert in Geld sein, der sog. Pflichtteil :-(

Selbst wenn die Pflegekraft Angestellte einer Einrichtung wäre, wovon ich der Fallschilderung nach nicht auszugehen vermag, ist eine lebzeitige testamentarische Begünstigung oder Vermächtniseinsetzung der Immobilie unter best. Voraussetzungen zulässig.

In der Verfügung seines Eigentums ist jedermann völlig frei - auch Sie würden sich, kinderlos oder unverheirtatet von Ihrer Mutter als Alleinerbin beerbt, von ihr nicht vorschreiben lassen wollen, was sie mit ihrem Eigentum lebzeitig machen.

Ihnen stünde bei lebzeitigem Vollzug der Schenkung ein zu ihrer gesetzl. Erbquote hälftiger Anspruch In Geld an dem Reinnachlass Ihrer Frau Mutter zu, der sich, ab dem zweiten Jahr alljährlich um jeweils 10% fallend, auch an dem Schenkungswert des Hauses bemäße, dem sog. fiktiven Reinnachlass.

G imager761

Ich nehme an dass deine Mutter geschäftsfähig ist. Sie kann machen was sie will. Aber ich würde gerne wissen ob die Pflegekraft das auch weiss oder evtl. forciert hat. 

Ich bin Pflegekraft und würde einen Teufel tun um in irgendeine Erbsache hineingezogen zu werden. Ich beziehe Gehalt für meine Arbeit und fertig.

Vorteilsnahme als Stichwort. Ausnutzen von Schutzbefohlenen.

Fällt da eigentlich Schenkungssteuer an?

Abgesehen davon, dass dir ein Pflichtteil zusteht, gar nichts.

Ja, aber nur ein Pflichtteil des Erbes - die Mutter ist ja noch nicht tot und kann mir ihrem Eigentum tun und lassen, was sie möchte.