Haus Übertragung trotz schulden?

1 Antwort

Möglch ist das sicherlich schon. Aber warum will sie das tun? Um ihren Anteil vor Pfändungszugriff zu schützen?

Falls die Mutter das Vermögensverzeichnis (bzw. Eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid) abgeben muß, dann muß sie die Anteilsüberschreibung angeben und meines Wissens nach kann bzw. können der/die Gläubiger diese dann anfechten und bei Erfolg pfänden.