Muss man die Grundschuldlöschung extra beantragen?

4 Antworten

Hallo Ruth

Bei uns in BaWü ist es so, dass man die Löschung der Grundschuld beim Notar beantragen muss- und diese wird dann (gebührenpflichtig) gelöscht.

schau mal hier:

Quelle: google


Dieser Antrag auf Löschung benötigt eine notariell beglaubigte Form.
In dieser werden die Aufhebungserklärung sowie der Antrag, Zustimmung
des Grundstückeigentümers und die Bewilligung als Urkunde
zusammengefasst. Der Notar leitet diese Urkunde dann weiter an das
Grundbuchamt, welches den Antrag zunächst prüft. Nach der Zustimmung des
Grundbuchamtes wird dann die Eintragung durch einen neuen Eintrag mit
negativem Inhalt revidiert.



Durch die Streichung des Grundbuchseintrags wird die
Löschungsbewilligung in Kraft gesetzt, so dass ein Rückgängig Machen
dieser nicht mehr erfolgen kann.





Klar, ohne Antrag wird nichts gelöscht. Die damals finanzierende Bank muss die notariell beglaubigte Löschungsbewilligung deiner Mutter übergeben. Damit kann sie die Löschung beim Grundbuchamt beantragen, allerdings ist ihre ebenfalls notariell beglaubigte Zustimmung erforderlich. Es führt also kein Weg am Notar vorbei. Ich empfehle, die Löschung gleichzeitig mit dem Übergabevertrag zu beantragen, für den ihr ohnehin zu einem Notar müsst.

Wenn eine Immobilie finanziert wird, lässt sich das Kreditinstitut den zu finan-zierenden Betrag (als Sicherheit) ins Grundbuch eintragen. Selbst wenn der Kredit bereits zurück gezahlt wurde, wird dieser Grundbucheintrag meist deshalb nicht gelöscht, weil der Eigentümer eventuell später beim Kreditinstitut nochmals ein Darlehen aufnehmen möchte, um die Immobilie zum Beispiel zu renovieren. Durch den bereits vorhandenen Grundbucheintrag werden also Kosten gespart.

Sollen die im Grundbuch eingetragenen Schulden (endgültig) gelöscht werden, muss dies über einen Notar veranlasst werden.

Von der Bank wo der Kredit war bekommt man ein Schreiben und damit kann man die Grundschuld dann löschen lassen