bundeswehr lohn immer zum 1sten

5 Antworten

ja, ein zuviel gezahltes Gehalt mußt du zurückzahlen. Als Wehrsoldempfänger bekommst du ja zum 15. des Monats den Sold. Das ist für die ersten 15. Tage eine Nachzahlung und für den Rest des Monats eine Vorzahlung. Wenn du kein Wehrsoldempfänger sondern ein Gehaltsempfänger bist, bekommst du zum 1. des Monats dein Gehalt für den laufenden Monat. Also auch eine Vorauszahlung.
Wenn du nun Geld gekriegt hast für eine Zeit, in der du dann auf einmal doch nicht mehr im Dienstverhältnis warst, mußt du das natürlich zurückzahlen.
Aber was ist das denn für eine Einstellung von dir, sich schon nach einer Woche zu überlegen, wieder zu kündigen? Wenn man sich verpflichtet hat, sollte man es auch durchziehen!

Ja, dann musst Du das zurück bezahlen, was Du zu Viel erhalten hast.

Hängt davon ab ob dein SOLD und nicht Lohn oder Gehalt Rückwirkend oder Vorauszahlend gezahlt wird.

Bei zweitem musst du es natürlich zurück geben.

Natürlich musst du deinen Lohn dann anteilig zurückzahlen. Bzw. die WBV wird ihn einfach wieder abziehen.

Machen die auch sonst, wenn du denen was schuldest, zum Beispiel Verpflegungsgeld während einer Übung etc. pp.

ein teil wahrscheinlich schon wirst du dann schon sehen wo bist du stationiert? und ich würde nicht so früh aufgeben warte einfach noch ein bisschen ab bis kurz vor ende der probezeit und dann kannst du immer noch aufhören