Was bringt Arbeitslosengeld für Alleinverdiener mit Familie mit 2 Kindern?

6 Antworten

Das ALG I als Versicherungsleistung dient im Falle der Arbeitslosigkeit einer grundlegenden Überbrückung für die Aufrechterhaltung des Lebensunterhaltes und Fortbestand der Krankenversicherung. ( bei ALG I auch Anrechnung in der RV )

Ist der existenzsichernde Minimalbedarf einer Familie höher als das ALG I, so kann man für diese Zeit entweder Wohngeld beantragen, ( sofern Anspruch besteht ), oder im anderen Fall ergänzendes ALG II für die Ergänzung des existenzsichernden Minimalbedarfes zur Lebenshaltung zzgl. Kosten der Unterkunft + Heizung .

Soweit mal stark vereinfacht.

Mit 1300 Euro ALG I könntest Du gerade den Lebensunterhalt von zwei Erwachsenen und 2 Kindern decken. ( bei den Kindern käme es für den Leistungssatz aber auf deren Alter an )

Dann bekommst Du vermutlich noch Kindergeld. Blieben noch die monatlichen Kosten der Unterkunft + Heizung. Und wenn kein Anspruch auf Wohngeld bestünde, so würdest Du hier ergänzendes ALG II erhalten können.

Bei 2 Kindern bis 14 Jahren dürfte sich grob über den Daumen ein Mindest-Bedarf von ~ 1200 Euro ergeben. Dazu käme rechnerisch die Warmmiete. Bei z.B. 700 Euro Warm würde sich hier ein Mindestbedarf von ~ 1900 Euro ergeben, wovon das Kindergeld aber auch noch abgezogen werden würde.

Rechnen wir also FIKTIV 1900 Euro Bedarf minus 1300 Euro ALG I und 300 Euro Kindergeld, so könntest Du noch etwa 300 Euro ergänzendes ALG II bekommen.

Der Haken an der Sache ist der Umstand, dass allgemeine private Verbindlichkeiten / Schulden hier hier bis auf wenige Ausnahmen ( z.B. der Altersvorsorge ) nicht mit berücksichtigt werden und etwaig verfügbares Privat- / Sparvermögen bis auf bestimmte Freigrenzen des Selbstbehaltes erst mal zur Eigenunterstützung mit eingebracht werden müssten.

Das deckt vorrangig euren Bedarf nach dem SGB - ll ab und das was euch dann noch fehlen würde bekommt ihr ggf. als Aufstockung vom Jobcenter gezahlt !

Auch Kindergeld und sonstige Einkommen werden angerechnet,dass Einkommen der Kinder und dazu zählt dann das Kindergeld auch,solange sie es zur eigenen Bedarfsdeckung brauchen,wird nur auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet.

Würde das Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können,dann gehört es nicht mehr zur elterlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und muss seinen Anteil selber an die Eltern zahlen.

Wenn das Alg1 in Deinem Beispiel den Bedarf der Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) nicht deckt, dann wird mit Alg2 aufgestockt.

Alg1 ist hierbei aber die vorrangige Leistung. Man kann nicht darauf verzichten & den kompletten Bedarf in Form von Alg2 beantragen (so nach dem Motto: lieber nur einen Antrag ausfüllen...)

Weiterer Unterschied: Alg1 wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bezahlt, Alg2 aus Steuermitteln.

Du musst Arbeitslosengeld I beantragen, weil dies eine vorrangige Leistung ist. Wenn du Arbeitslosengeld I nicht beantragen würdest, kann dein Sachbearbeiter theoretisch selbst den Antrag für dich stellen oder er streicht deine Leistungen wegen fehlender Mitwirkung. 

Also ist es verpflichtend Arbeitslosengeld I in Anspruch zu nehmen, wenn man den Anspruch darauf erworben hat. 

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und bemisst an dem vorherigen Verdienst ....

Arbeitslosengeld 2 ist eine Sozialhilfeleistung und berücksichtigt den bestehenden Bedarf ...

für diejenigen die mehr Bedarf haben als Alg1 wird aufstockend Alg2 gezahlt ...