Muss man Gehalt bei Kündigung zurückzahlen?

10 Antworten

nein, du bekommst dein Gehalt schließlich für den Zeitraum, den du davor gearbeitet hast. Wenn du allerdings mehr Urlaubstage genommen hast als dir bei Kündigung zustehen, dann werden diese i.d.R. vom Gehalt abgezogen.

nein, du bekommst dein Gehalt schließlich für den Zeitraum, den du davor gearbeitet hast. >

Naja das wäre dann aber nur 1 Tag in dem Monat gewesen.

@Sternenbande

Eine solch kurze Kündigungsfrist hast Du eh nicht^^

Aber wenn Du Geld im Voraus bekommst, und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Du noch den einen oder anderen Tag zu viel bezahlt wurdest, wird der zuviel angewiesene Betrag natürlich wieder zurückgefordert.

Man bekommt das gehalt immer Rückwirkend. Das heist das Geld das du im Februar bekommst ist für deine Arbeitszeit im Januar usw. dementsprechend musst du natürlich nichts zurück zahlen da du die Leistung je gebracht hast.

Sofort Küdigen ist leider nicht. Du hast eine in deinem Vertrag festgelegte Küdigungsfrist. Manche Arbeitgeber gibt einem dann vor Ended der Laufzeit noch den zustehenden Resturlaub was aber auch nicht bedeutet das wenn du Kündigs, das du dann direkt zuhause bleiben kannst.

Einzige Möglichkeit ist eine Fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers (Bei Diebstählen, Veruntreueung etc.) aber sowas willst du nicht in deinem Zeugnis stehen haben...

Es kommt darauf an. Ich arbeite in einem sehr grossen Krankenhaus und wir bekommen immer am 15. Geld, für die geleisteten 2 Wochen und im voraus für die nächsten 2 Wochen, also zahlen Arbeitgeber nicht IMMER rückwirkend. Soll heißen wenn du die Kündigungsfrist einhälst. Und dein Arbeitgeber nicht vollkommen rückwirkend bezahlt, solltest du dank der Frist dein Geld nicht zurückzahlen müssen, wenn es zu einer fristlosen Kündigung kommt, setzt du sich besten falls mit deinem Arbeitgeber auseinander.

Du musst evtl. dem betrieb was zurückzahlen wenn du zB minusstunden oder zuviel Ferien bezogen hast d.h. Du hast pro Jahr 20tage Ferien und hast im Januar 10 verbraucht Du hast im Januar allerdings nur 1/12 Ferien zugute also wärst du auch da im minus...

Ich kenne oder kann dies mir nicht vorstellen dass dir ein betrieb deshalb den lohn kürzt

Ich kenne keinen Betrieb, der vorab das Gehalt bezahlt und für eine fristlose Kündigung brauchst Du schon einen sehr guten Grund.

Wenn Du normalerweise am 1. eines Monats Gehalt bekommst, ist das für den vorangegangenen Monat. Das Gehalt für den laufenden Monat kommt dann am 1. des Folgemonats. Bei Überzahlung musst Du das zuviel überwiesene Geld selbstverständlich zurückbezahlen.

Manche Banken zahlen im voraus. Manche zum 1. , manche zum 15.

@BrutalNormal

Egal wann das Geld kommt und wann Du kündigst. Lohn/Gehalt was Dir nicht zusteht, musst Du selbstverständlich an den AG zurückzahlen.