Was muß ich tun wenn keine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung im Resthof vorliegt den wir geerbt haben?

3 Antworten

Ich würde hierfür unbedingt einen Statiker oder Architekten beauftragen, denn es muss ja alles nach Brandschutzbestimmungen und sonstigen Vorgaben für Wohnungen passen. Ich würde hier nur noch einen Fachmann entscheiden lassen.

Das wird vermutlich recht schwierig. 1. Muss der Brandschutz überall stimmen (was garantiert nicht der Fall ist) und 2. finanzieren die Institute natürlich ungern etwas, von dem keine Baugenehmigung vorliegt. Wenn nun gewisse bauliche Bedingungen geschaffen wurden, dann kann es sein, dass das Gebäude auch noch in eine höhere Gebäudeklasse rutscht und dann werden gewisse Dinge noch komplizierter. Das einzig Richtige wäre nun, du suchst dir einen Planer, der die baulichen Veränderungen aufnimmt und einen Bauantrag stellt beim zuständigen Bauamt. Alles andere wird nur weiteres Gewurschtel.