Bürgschaft übertragbar?
Hallo, unser Sohn hat Anfang des Jahres eine eigene Wohnung bezogen. Wir mussten als Sicherheit 3 Monatsmieten als Kaution zahlen und eine Bürgschaft unterschreiben. Jetzt wurde das Haus verkauft, gilt die Bürgschaft gleichzeitig für den neuen Vermieter oder müsste dieser eine neue Bürgschaft verlangen. Unser Sohn ist 19 Jahre alt.
3 Antworten

Die Mietsicherheit ist gesetzlich auf 3 (Netto-) Mieten beschränkt. Die abgegebene Bürgschaft ist daher wegen sog. Übersicherung unwirksam, somit kommt es im Ergebnis auf die eigentliche Frage nicht mehr an. Ich würde der Form halber die Bürgschaftsurkunde herausverlangen. Grundsätzlich würde die Bürgschaft wegen der Regelung in § 566a BGB auf den Erwerber übergehen.

Ist doch auf das Objekt und nicht auf die Person des Eigentümers bezogen !

Kauf bricht nicht Miete; es bleibt so