Neue Kaution durch Ausscheiden eines Mitmieters?

3 Antworten

Wenn die Kaution für den Vermieter nicht mehr vorhanden ist, wirst du diese wohl auffüllen müssen. Das kannst du allerdings in drei gleichen Raten zahlen.

Du kannst aber auch eine Bankbürgschaft anbieten.

Der Vermieter hätte den "neuen" Mietvertrag auch neu kalkulieren können.

Eine einzelne Person kann nie aus dem Mietvertrag ausscheiden, er muss immer gemeinsam gekündigt und neu aufgesetzt werden. Das unterschriebene hieß nur "Bestimmung des ursprünglichen Mietvertrags bleiben gültig" , das impliziert aber mehr dass die Person x da weiter zu der und der Miete wohnen bleiben darf.

Zudem dürfte die Mutter die Bürgschaft auch jederzeit (!) zurückziehen und sie wird kaum noch für dich haften wollen. Ganz egal was der Vermieter da vielleicht schon beendet hat. Entsprechend : Ja ist zulässig, aber auch hier gilt "Kann in drei Raten gezahlt werden"

Eine einzelne Person kann nie aus dem Mietvertrag ausscheiden

Natuerlich kann sie das. Hier wurde ja nicht gekuendigt, sondern der Vertrag wurde einvernehmlich dahingehend geaendert, dass die ehemalige Mitmieterin aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen und dieser mit dem verbleibenden Mieter allein fortgesetzt wird. Warum soll das nicht gehen?

Zudem dürfte die Mutter die Bürgschaft auch jederzeit (!) zurückziehen

Noe. Wie soll das gehen und welchen Sinn wuerde eine Buergschaft ueberhaupt machen, wenn der Buerge sich jederzeit daraus befreien koennte?

Meine Ex ist zum 31.12.2021  aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausgeschieden.

Wurde denn tatsächlich einer neuer Mietvertag geschlossen oder ist von und mit allen einvernehmlich nur die Mitmieterin entlassen worden?

Das vom Vermieter zugesendete und von allen Vertragsparteien unterschriebene Formular beinhaltete u. a. die Äußerung "alle übrigen Bestimmungen (nicht das direkte Ausseiden meiner Ex-betreffeden) des Mietvertrags vom 20.11.2020 bleiben davon unberührt."

Wurde kein neuer Mitvertrag geschlossen, steht die Kaution weiterhin zur Verfügung.

Hat der Vermieter die leichtfertig weg gegeben, wird er spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses diese erneut herausrücken müssen.

Die von allen drei Parteien unterschriebene Vereinbarung nennt sich "Nachtrag zum Mietvertrag". So steht es auch im Vertrag:
- Person X (Ex) scheidet aus dem Vertrag aus, zu diesem Zeitpunkt enden Nutzungs- und haftungsbeschränkungen
- Person Y (Ich) verbelibt als alleiniger Mieter im Mietverhältnis und ünernimmt alle Rechte und Pflichten
- alle ürigen Bestimmungen des Mietvertrags bleiben davon unberührt

Zwar stimme ich dem zu, was einige Vorredner hier geschrieben haben, dass die Bürgin wahrscheinlich die Bürgschaft kündigen kann, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob gerade keine Kautionssicherheit hinterlegt ist.
Mein Vermieter droht mir ab morgen mit dem Rauswurf (zwei Wochen sind um, wobei ich ihn in der Zeit sowohl darauf hingeweisen habe, dass mMn der Vertrag nicht neu geschlossen wurde und ich auch gerne zu einem neuen Bürgschaftsvertrag bereit bin)

@ElrasM

Alle Recht aus dem vorher bestehenden Mietverhältnis sind auf Sie als alleinigem Rechtsnachfolger auf Mieterseite übergegangen, dazu zählt selbstverständlich auch die gestellte Kaution und der zughörige Rückgewähranspruch, soweit dies nicht explizit schriftlich ausgenommen wäre, was nach Ihrer Darstellung nicht erkennbar ist.

Der Vermieter hat da mit der vorschnellen Aufgabe der Kaution einen Fehler begangen, der Ihnen nicht anzulasten ist oder gar eine Kündigung rechtfertigt.

Seine Chancen auf einen "Zwangsrauswurf" über einen Räumungstitel sind da eher schwach.