Wann muss ich meinen Geschwistern wieviel für das Haus auszahlen (Rechtslage Schweiz)?

4 Antworten

Nach deutschem Recht - in der Schweiz wird es kaum anders sein - wird bei der Verteiiung eines Nachlasses an die mehreren Erben der Wert des Gesamtnachlasses zugrunde gelegt. In deinem Fall ist anzunehmen, dass neben dem Haus im Wert von 500.000 sfr. noch weitere Werte vererbt worden sind (Geld- und Wertpapiervermögen, Sachvermögen, Firmenvermögen etc.) Angenommen, dass diese Werte insges. 400.000 sfr ausmachen, betrüge der Gesamtnachlass 900.000 sfr. Wenn dieser Nachlass z.B. unter 3 Geschwistern aufgeteilt werden muss, kann jeder 300.00 sfrs. beanspruchen. Übernimmst du das Haus, erhältst du mit 500.000 sfr 200.000 sfr mehr als dir zustehen. Du musst daher dein beiden Geschwistern je 100.000 sfr auszahlen. um zu dem Ergebnis zu kommen, dass jedes der 3 Geschwister 300.000 sfr im Ergebnis bekommen hat. An diesem Beispiel kann du konkret errechnen, was in deinem Fall zu zahlen sein wird. Hast du nur ein Geschwisterteil, entfiele auf jedes 450.,000 sfrs und du müsstest bei Übernahme des Hauses nur 50.000 sfrs zum, Ausgleich zahlen.

Okay, danke... also muss bei Übernahme des Hauses ausbezahlt werden, habe ich das korrekt verstanden?

Wenn man sich nicht einigen kann, muss im Notfall das Haus verkauft werden, und der Erlös wird geteilt.

Einigung kann so aussehen, dass der eine den anderen auszahlt, in Form von Einmal-Zahlung oder Rente. Dabei sollte aber nicht der volle Preis von 500.000 zu grunde gelegt werden, denn das Haus kostet auch Betzriebskosten, die der Eigentümer dann zahlt.

Wenn es ein Haus ist mit zwei Wohnungen, wäre es noch einfacher

Zwei Drittel insgesamt.

50/50?