Bügelservice gründen

3 Antworten

Bei den 400 € handelt es sich um eine Verwechselung oder ein Missverständnis. Das gilt für Arbeitnehmer i.S. einer Aushilfe, auch 400-Euro-Kraft genannt.

Ein Gewerbeschein ist dann abzugeben, wenn man ein Gewerbe betreibt. Klingt doof, ist aber so. Bügeln ist eine gewerbliche Tätigkeit und Du möchtest am allgemeinen Wirtschaftsleben damit teilnehmen. Einkommen und Umsatz egal.

Zur Deiner Preisvorstellung: Sicher brauchst Du keine Kostenrechnung aufstellen um auf den Preis zu kommen. Aber eine kleine "Marktbeobachtung" solltest Du machen. Was verlangt denn die Konkurrenz? Dabei zählt dann auch die Heißmangel ruhig mal dazu. Wichtiger sind natürlich die Reinigungen.

Im Gegenzug mal überlegen, wie lange Deine späteren Kunden dazu brauchen und was denen das Wert sein dürfte.

Korbgröße ist zwar gut, weil einfach. Doch haben wir noch so einen alten geflochtenen Wäschekorb. Wenn ich unseren kleinsten Korb da rein stelle - Der geht unter. Blöd ist auch nach Gewicht. Immerhin liefert dann keiner mehr feuchte Wäsche, sondern alle nur trockene. Abholgewicht wäre eine Möglichkeit, ist aber auch nicht der Bringer. Einzelteile zählen dauert zu lange. Da die unterschiedlichen Wäschestücke ja auf der Rechnung zum Nachweis stehen sollten... Tut mir Leid zu dem Thema nur "negative" Ideen zu haben. Vielleicht hilft es doch.

Viel Erfolg.

Ich würde auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, denn du hast ja wohl nicht vor immer weniger als 400 Euro im Monat zu verdienen, oder? Was du pro Korb verlangen willst (wenn dies Korbweise überhaupt sinnvoll ist?), ist letztendlich eine Frage wieviel du verdienen willst, und was dir deine Arbeit und Zeit wert ist. Du musst sicherlich auch bedenken, was deine Kunden unterm Strich deine Leistung insgesamt kostet? Denn wie kommt der Wäschekorb überhaupt zu dir ans Bügelbrett? Wieviel Aufwand und Zeit muss hier aus Kundensicht betrieben werden? Für welche Kunden ist dein Service überhaupt interessant, und wie kannst du sie gezielt ansprechen? Willst du deine ganzen Kunden zu dir in Wohnung lassen, oder wo bietest du deine Leistung an? Grundsätzlich finde ich deine Idee sehr gut, aber wie sieht es in der Praxis aus? Wenn ein Kunde überhaupt erst einmal eine halbe Stunde braucht (und das niedirg angesetzt) den Wäschekorb zu dir zu bringen und ihn wieder abzuholen, um dann noch mindestens einen halben bis ganzen Tag auf seine Wäsche warten muss, stellt sich die Frage, ob dies deine Kunden auch so wünschen? In der Zeit haben die Kunden die Wäsche oft selbst schon gebügelt ...

Da ich nicht weiß, wie lange du für einen Korb voll Wäsche brauchst, kann ich dir zu der Lukrativität nichts sagen.

Weil du damit einen Gewinn erzielen willst, bist du aber gemäß § 14 GewO verpflichtet, dieses als Gewerbe anzumelden. Eine Umsatz- oder Einkommensgrenze gibt es im Gewerberecht nicht, schließlich müssen sich auch Firmen, die Verluste machen, anmelden !

Und als Gewerbetreibende musst du am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung (mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe) abgeben. Dann wird die auf dieses Einkommen entfallende Einkommensteuer festgesetzt.