Darf ich bei kostenlosen privaten Dienstleistungen eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Ich darf ja meine Dienste kostenlos anbieten ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Wenn ich beispielsweise einen Computer von einer fremden Person repariere und ich das kostenlos mache, darf ich dann wenigstens das Geld für Anfahrtskosten zurück verlangen (0,30€ pro km)? Gibt es Gesetzestexte die Regeln, dass man für einen Aufwand entschädigt wird, auch wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt?
4 Antworten
Grundsätzlich gibt es da was, ja. Das nennt sich Nachbarschaftshilfe. Hierfür darf man eine kleine Aufwandsentschädigung nehmen.
Allerdings liegst du falsch, wenn du denkst, dass du jedem kostenlos eine Dienstleistung anbieten darfst. Denn wenn es vielleicht steuerlich kein Problem ist, dann kommst du ab einem bestimmten Punkt in den Bereich der Schwarzarbeit.
Man wird dir unterstellen, dass es nur Vorwand ist, wenn du nichts bekommst, vielleicht nimmst du eine freiwillge Aufmerksamkeit an. Und warum soll man für Fremde etwas kostenlos machen. Das glaubt dir keiner. Es ist sehr riskant was du vor hast. Melde lieber ein Gewerbe an. Das ist schnell erledigt und du bist auf der sicheren Seite.
Die Gewerbeanmeldung kostet ca. 30 Euro je nach Gemeinde.
In einem Fragebogen, den das Finanzamt braucht, gibst du an, dass die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
Nein du musst keine Rechnungen schreiben, es genügt auch ein Quittungsblock, den du bei den Besuchen mitnimmst. Ist in dem Fall dann einfacher.
In wie fern, überschneidet sich das Gewerbe dann mit meinen privaten Einnahmen? Für meinen Lohn zahl ich ja Lohnsteuer, wird das Gewerbe bei der Einkommensteuer dann angerechnet?
Momentan klingt es nach relativ viel Aufwand obwohl ich kaum an Gewinn interessiert bin.
Es ist nicht viel Aufwand. Für die Ermittlung des Gewinns macht man eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung, also Einnahmen minus Ausgaben. Dafür gibts das Formular EÜR. Und den Gewinn trägst du in deiner Einkommensteuererklärung in die Anlage G ein. Das wars schon.
Das Problem ist halt, sobald du dich an die Öffentlichkeit wendest mit deinem Service, wird das Finanzamt unterstellen, dass du auch was verdienen möchtest. Also würden sie auf die Idee kommen, dass du Steuerhinterziehung betreibst.
Computerreparatur bedeutet meiner Meinung nach arbeiten an Geräten mit Elektroanschluss.
Hast Du Dir mal Gedanken darüber gemacht, dass derartige Arbeiten von der Handwerkskammer zu gemehmigen sind (Meister, Altgeselle usw,)?
Gefälligkeit bei einer fremden Person? Das sehe ich schon mal als kritisch an.
Außerdem würde ich meinen Computer von keinem Fremden reparieren lassen ohne Rechnung, alleine schon wegen Haftung/Garantie
Es gibt aber z.B. relativ viele Rentner die von PC's null Ahnung haben. Diese sind oft auf sowas angewiesen, da 30 € / Std. aufwärts bei Computerläden für die oft banalen Probleme einfach zu viel für diesen Personenkreis ist.
Und gerade weil es eine Gefälligkeit ist, kann ich ja nicht haftbar gemacht werden, da ich überhaupt kein Geld für die Dienstleistung nehme.
Außerdem versteh ich allein von meinem Job her genug davon, dass ich eigl. nichts machen werde was zu heikel ist.
Und gerade weil es eine Gefälligkeit ist, kann ich ja nicht haftbar gemacht werden,
Da befindest du dich aber schwer im Irrtum!
Ich werfe da einfach mal den §823 BGB in den Raum ....
verlangen wohl nicht,aber wenn dir ein freund ein trinkgeld für deine mühen gibt, ist das sicher okay.. wobei 20ct/ KM üblich sind...
Es geht prinzipiell drum, dass ich den Dienst öffentlich anbiete und somit auf mit unbekannte Personen stoße. Ich will auch kein Geld für die Dienstleistung an sich, sondern nur ein Ersatz der Kosten die mir durch die Dienstleistung entsteht.
Das ist zu riskant. Sobald du dich an dir Unbekannte wendest, kann man dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen, egal ob es so ist oder nicht. Keine gute Idee.
Was ändert sich genau beim Kleingewerbe? Dann werde ich wohl oder übel Rechnungen schreiben müssen, oder?