Darf ein Dienstleister Bareinnahmen nur auf einem Schmierzettel vermerken?

6 Antworten

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Ein "Schmierzettel" ist auch ein Beleg...auch eine Formular-Barquittung könnte man vernichten...

Ob er die Einnahmen in das Kassenbuch einträgt, weißt Du ja nicht - das kann er auch Abends machen, indem er die Beträge von den verschiedenen "Schmierzetteln" in das Kassenbuch einträgt...

Jede Einnahme ist zu versteuern - ob er das macht, liegt nicht in Deinem Verantwortungsbereich...

Eine Pflicht zur Rechnungserstellung gibt es grundsätzlich gegenüber Privatpersonen nicht (Ausnahmen = z. B. Werklieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück oder haushaltsnahe Dienstleistungen).

Allerdings hast Du das Recht auf eine Barquittung als Nachweis, daß Du gezahlt hast...

Schwarzumsätze gehen immer. Ich will keine Konzerne in ein falsches Licht stellen, doch selbst dort geht das. Ob Handelskette oder kleiner Dienstleister ist vollkommen egal.

EC-Karten werden von kleinen Geschäften abgelehnt, weil das System teuer ist. 5% sind Gebühren. Und gerade bei kleinen Margen oder wenig Zahlungsvorgängen ist das richtig viel.

Für mich ist die Führung von Schmierzetteln sogar ein Anzeichen, dass genau dieser Steuerpflichtige korrekt arbeitet.

Dazu kommt, dass die Finanzverwaltung eine ganze Menge Verprobungsmöglichkeiten einsetzt. In den letzten Jahren wird immer häufiger das statistische Vorkommen von Zahlen überprüft. Dabei werden die Einnahmen geprüft, ob zu oft beispielsweise die Zahl 4 erscheint.

Von Kontrollanfragen bei Lieferanten und Branchenvergleichszahlen ganz zu schweigen. Dazu kommen noch Kontrollen über die Privatentnahmen und deren "Verbrauch".

Ich glaube er ist verpflichtet dem Kunden eine Rechnung auszustellen wenn dieser es verlangt. Ich glaub er ist aber nicht verpflichtet ein elektronisches kassensystem zu haben aber da bin ich mir nicht sicher also keine Garantie.

Wenn Du eine Quittung verlangst, muss er eine ausstellen.

Wenn er ansonsten aber an der Kasse erstmal nur einen Notizzettel vollschreibt, dann ist das nicht zwangsläufig problematisch. Vielleicht macht er das jeden Tag so, schreibt die ganzen Zahlen auf, und trägt abends einfach nur die Summe in sein "richtiges" Kassenbuch ein. Welches Du da gerade nicht siehst. Ein solches Vorgehen kann durchaus in Ordnung sein. Zumindest dann, wenn es in dem Laden keine Produkte mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz gibt.

Wenn er viele kleinere Bargeschäfte hat und offensichtlich keine Registrierkasse, darf er jeden Abend einen Kassensturz machen.

Tagesendbestand in der Kasse, abzüglich Tagesanfangsbestand, abzüglich Ausgaben (mit Belegen nachgewiesen) ergibt die Tageseinnahmen. Die werden dann in ein Kassenbuch eingetragen.