Ist das erlaubt, oder Schwarzarbeit?

5 Antworten

Das wäre eine gewerbsmäßige Tätigkeit - vorerst im geringen Umfang noch, aus der aber mehr werden könnte. Sie muss eigentlich als Gewerbe angemeldet werden, besonders wenn im Internet auch noch präsent und geworben wird. Beim Jobcenter müsste abgesprochen werden, wieviel auf diese Weise netto erwirtschaftet werden darf.

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 13:56

Auch, wenn keinerlei Gewinnabsicht besteht? "Spesen" dienen allein der Selbstkostendeckung und die 1€ pro Endprodukt würden letztendlich dazu genutzt werden, mein Material und laufenden Kosten meines "Hobbies" zu decken. So gesehen ist das dann doch kein Gewerbe, wenn ich lediglich meine eigenen Kosten zu decken versuche, oder?

mbauer588  12.08.2015, 14:11
@aavion

Aber die Tätigkeit ist gewerbsmäßig! Und wenn du hals so billig sein willst dann wird es ein Verlustgeschäft - kann ja bei Selbstständigen immer vorkommen ;-)

PatrickLassan  12.08.2015, 14:20
@mbauer588

Aber die Tätigkeit ist gewerbsmäßig!

Ich sehe hier keine Gewinnerzielungsabsicht.

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 14:56
@PatrickLassan

Genau das ist es. Keine Absicht, Gewinne zu erzielen. Das ist aber nur für das Finanzamt relevant. Das Gewerbeamt hat mir eben gesagt, dass sobald ich auch nur einen einzigen Euro Umsatz mache, ich dies als Gewerbe anmelden muss. Anderenfalls dürfe ich keine Rechnungen ausstellen und dementsprechend auch keine geleisteten Aufwände geltend machen. Unter der Hand mal eben für nen Bekannten etwas machen ist da etwas Anderes, da ich jedoch auch fremde Kunden bediene (bisher Kostenlos), ist die Anmeldung unumgänglich, da ich sonst nichts habe, was ich dem Finanzamt geben könnte, um meine Einnahmen und Ausgaben mit einander zu verrechnen. Die würden ohne Gewerbeanmeldung jeden Umsatz als Einkommen betrachten und entsprechend versteuern.

mbauer588  12.08.2015, 15:21
@aavion

Ich verstehe nur deine Weigerung nicht Gewinne zu erzielen... Du hast scheinbar Leute, die für deine Arbeit zahlen wollen - dann nutz das, betreibe es wie jede andere Firma, mach halt weniger Gewinne um nicht die Stütze zu riskieren und freu dich... 

Es kommen immer wieder Ausgaben auf dich zu und für die solltest du ja auch vorsorgen. Was wenn bei deinem nächsten Auftrag die Kamera oder ein Objektiv runterfällt?! Willst dann die 500-1000 EUR von deinem Geld auslegen oder von den erzielten Gewinnen nehmen?

Wenn ein Objektiv oder sonst etwas aus "Altersschwäche" den Geist aufgibt - willst das wieder selber berappen oder sollen deine Kunden das zahlen, die sich an deinen Bildern erfreuen?!

Ich verstehe den Sinn nicht seine Zeit und Energie zu verschenken und dann auf diversen Kosten sitzenzubleiben selbst wenn man einen Teil zurückbekommt als "Aufwandsentschädigung" ist der Deal doch ein Schuss ins Knie!

Kalkulier deine Kosten + Neuanschaffungen + etwas für deine Arbeitszeit und du bist immer noch saubillig und dein Hobby läuft nicht nur kostenlos für dich sondern auch noch gewinnbringend.

Wenn es dir Spaß macht für 20 EUR zu shooten warum sollte es für 50 EUR weniger Spaß machen?! Und du kannst ja noch immer die Aufträge ablehnen die dir nicht gefallen - die Fixkosten werden sich mit 100-150 EUR / Monat schon sehr in Grenzen halten wenn die "Firma" von eigenen Wohnzimmer aus betreibst.

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 16:48
@mbauer588

Wie wäre es mit 0€ Fixkosten?

Habe mich jetzt beim Finanzamt als Selbstständiger gemeldet und bekomme in den nächsten Wochen meine Steuernummer. Kein Gewerbeschein, keine Mitgliedschaft in irgendeiner Kammer. Nur eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung ans Finanzamt und gut ist. Einziger Haken: Mein Schwerpunkt darf nicht auf Auftragsarbeiten liegen. Wenn ich aber begründe, dass ich Auftragsarbeiten damit verbinde, die entstandenen Bilder aufwändig und kreativ nachzubearbeiten, und nachweisen kann, dass diese Nachbearbeitung den Schwerpunkt meiner Arbeit ausmacht, wird niemand meckern, solange mein Umsatz unter 12.500€/Jahr bleibt.

Ich habe bereits mehrere tausend Euro an Abschreibungen, wenn ich also Gewinne erziele und damit wieder neues Equipment kaufe, wird am Jahresende immer ein Minus stehen bleiben und mit den daraus resultierenden Verlustbescheiden des Finanzamtes kann mir auch das Sozialamt nichts anrechnen. Perfekt, oder? Ich darf nur nicht mehr als ~3000€ im Jahr einnehmen damit diese Rechnung aufgeht. Hätte nie gedacht, dass Abschreibungen mal so wichtig sein können :D

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 17:01
@aavion

Abschreibungen für ein Jahr:
Miete nein, da vom Sozialamt bezahlt. Dafür Strom anteilig, da gewerbliche Nutzung von Privaträumen, macht ~250€.
Dann Lizenzkosten für Software (monatlich 12€):  144€
Kamera & Objektiv: ~1300€
Surface Tablet: ~1000€
Serverkosten: ~180€

Zusammen mit paar anderen Kleinigkeiten macht das ~3000€, wenn ich als Beginn des Gewerbes den 1. Januar eintrage.

Darf halt jetzt nicht über diese 3000€ kommen und muss schauen, dass ich weitere Abschreibungen generiere um die Gewinne zu schlucken. Objektive sind dafür bestens geeignet :D

mbauer588  12.08.2015, 18:04
@aavion

Und dann glaubt dir der Prüfer die Begründung nicht oder schätzt das falsch ein. Du bekommst eine Gewerbestrafe, zahlst Kammerbeiträge nach und hast einen Haufen Schwierigkeiten. 

Machst du es von Anfang an ordentlich dann musst halt 3,5 EUR pro Stunde draufrechnen und bist auf der sicheren Seite!

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 19:46
@mbauer588

Hab vorhin mit dem Finanzamt telefoniert. Die haben ganz klar gesagt, dass das was ich vor habe keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Solange mein Schwerpunkt auf dem künstlerisch-kreativen Bereich liegt bin ich so etwas wie ein Freiberufler. Da ich jedoch mehrere Bereiche abdecke, und nicht alle davon zu den "freien Berufen" zählen, fehlt mir zwar offiziell der Status "Freiberufler", aber die werden mich genau so wie einen führen. Sollte bei der Steuer später heraus kommen, dass mein Schwerpunkt sich verschoben hat, werden die mich auffordern, für diese Bereiche ein Gewerbe anzumelden. Ich muss dann auch nur die Gewinne aus diesen, nicht freiberuflichen Bereichen nachversteuern, und das auch nur für das betreffende Jahr. Da ich alles ordnungsgemäß dem Finanzamt mitgeteilt habe, brauche ich keine Strafen zu befürchten.
FA sagt auch: Ein Gewerbe ist eine gewinnorientierte Unternehmung. Da ich, zumindest noch nicht, gewinnorientiert kalkuliere, kann anhand der Definition auch keine Gewerbestrafe verhängt werden. Heißt, solange ich genau das mache, was ich dem FA angegeben habe, bin ich auf der sicheren Seite. Ich werde morgen trotzdem sicherheitshalber nochmal beim Gewerbeamt nachfragen. Denn Online habe ich bisher nichts darüber finden können, wie eine selbstständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein und ohne Freiberufler-Status aussehen soll.. Alles was ich dazu lese ist, dass es so etwas angeblich nicht geben soll. Aber warum teilt es mir das FA genau so mit?

mbauer588  12.08.2015, 21:10
@aavion

Solange mein Schwerpunkt auf dem künstlerisch-kreativen Bereich liegt bin ich so etwas wie ein Freiberufler.

Klar! Was da allerdings drunter fällt liegt zum Teil im Ermessen des Prüfers... Warum glaubst du niemand der seit mehr als 12 Jahren selbstständig ist?! Aber du kannst falls der gegen dich entscheidet ja gern Einspruch erheben und dann X tausend EUR für deinen Anwalt zahlen.... Macht mehr Sinn als 100 EUR Kammerumlage!

Da ich, zumindest noch nicht, gewinnorientiert kalkuliere, kann anhand der Definition auch keine Gewerbestrafe verhängt werden. Heißt, solange ich genau das mache, was ich dem FA angegeben habe, bin ich auf der sicheren Seite

In meinen Augen Wischi-Waschi Bla-Bla und extrem viel Spielraum für Interpretation. Und genau da liegt der Haken. Klar spart man sich ein Paar EUR / Jahr und dann kommt der 100x so teure Rechtstreit oder eine Nachforderung von Summe X, die sofort fällig ist!

Aber warum teilt es mir das FA genau so mit?

Weil die gern mal was sagen aber nicht für Ihre Aussagen haften denn das machst du im Endeffekt...

Ich sehe da ein potentielles Damokles-Schwert über deinem Kopf schweben das nur drauf wartet dich zu erschlagen.

Und allgemein gilt - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. 

rosale  13.08.2015, 10:09
@aavion

Genauso ist es. Schon mit dem 1. euro Einkommen ist es ein Gewerbe und auch dementsprechend anzumelden, egal ob du jetzt was verdienst dabei oder pleite gehst. Alles andere ist Schwarzarbeit, egal wie du es drehst und wendest.

mbauer588  14.08.2015, 08:51
@rosale

Stimmt so nicht ganz...

Wenn er "künstlerische Arbeiten" macht und keine Auftragsarbeiten dann ist er Foto-Künstler und kein Fotograf. Ergo dessen bräuchte er kein Gewerbe...

Was Kunst ist und was Auftragsarbeiten sind entscheidet dann der Prüfer. Bei Portraits, Veranstaltungsfotos, etc. sehe ich da allerdings schwarz. Das wird in die Hose gehen. 

Aber spätestens bei Flyern oder einem Plakat für irgendwas oder irgendwen ist es dann endgültig vorbei mit der Künslter-Ausrede. Da wird dann mal einfach unterstellt man wolle Kammer-Beiträge und Gewebeabgaben umgehen und dann kommt die Gewerbe-Strafe und die Nachzahlung.

Dem Finanzamt ist es herzlich egal - denn die bekommen Ihre Steuern ohnehin und zwar sogar mehr wenn man Gewerbe-Abgaben und Kammerumlagen nicht absetzt. Diversen anderen Behörden aber nicht denn die fallen um Ihre Abgaben um. Die Konkurrenz, die man unterbietet hat dann eine schöne Vorlage einem einiges an Kosten reinzuwürgen.

Ich sehe das, im Gegensatz zu anderen Antwortern, nicht als gewerblcihe Tätigkeit, sondern als Liebhaberei.

Nach steuerliche Gesichtspunkten wirst Du nach dem Sachverhalt nie Gewinn erzielen. 

Wenn Du Dir nur die direkten Kosten (Fahrt, Materialaufwand) erstatten lässt und ggf. 1,- Euro pro Bild, dann müsstest Du über 400 bilder verkaufen, denn alleine Deine Ausrüstung (2.000,- Euro) auf 5 Jahre aufgeteilt, bringt 400,- Euro Abschreibung pro Jahr.

Ausserdem wendest Du Dich ja nicht an die Allgemeinheit mit dem Vorhaben, sondern wirst wohl nur im erweiterten Bekanntenkreis tätig.

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 14:51

Ich habe schon vor, das Angebot auf meiner Webseite entsprechend um zu schreiben. Somit wäre das ein Angebot an die Allgemeinheit. Ich habe auch gar nicht vor, mit meiner Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Ich betreibe das alles als Hobby und so soll es auch bleiben. Ich sehe darin lediglich die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der entstehenden Kosten wieder rein zu bekommen, damit ich etwas mehr von meiner Sozialhilfe zum Leben übrig habe. Währenddessen kann ich dadurch auch gleichzeitig mein Portfolio erweitern um so später auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben (Multimediagestaltung).

mbauer588  12.08.2015, 15:05
@aavion

Ich verstehe deinen Wunsch nicht nichts verdienen zu wollen.

Du investierst X Stunden Zeit für Anfahrt, Shooting, Rückreise und Nachbearbeitung. Weiters laufen Kosten auf für die Reise, Übernachtungen, Materialverschließ, usw.

Daher müsste die Intention mind sein nicht nur die Kosten zu decken sondern auch Neuanschaffungen zu erwirtschaften. Und wenn du schon da bist warum nicht noch ein wenig mehr um deinen Lebensstandard zu verbessern? Oder ist deine "Stütze" so üppig, dass du kein weiteres Geld brauchen kannst?!

Das Portfolio verbessern bzw. erweitern ist gut auch für die Jobsuche. Nur hast du auch die Variante dir dein eigenes Geschäft aufzubauen und das bei recht geringem Risiko. Wenn es laufen solle kannst du dann einfach so weiter machen und davon leben.

Sobald du Geld verlangst, unabhängig vom Betrag, unterstellt das Finanzamt Gewinnabsicht.

Solche Tätigkeiten müßen dann als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden. Was von beiden für dich richtig ist, mußt du selber prüfen. Auskunft darüber gibt dein Steuerberater oder auch das Finanzamt.

Ob es Liebhaberei ist, entscheidet das Finanzamt. Dafür müssen aber einige Jahre mit roten Zahlen in der GuV folgen, bevor dieser Entscheid vom Finanzamt gefällt werden kann.

Ich denke du wirst ein Gewerbe brauchen und dann wird sich das nicht rechnen. 

Mit dem Gewerbe kommen Versicherungen, Zwangsmitgliedschaften bei div. Interessensvertretungen, Rechts- und Stuerberatungskosten, usw. auf dich zu.

Es kann schon Sinn machen aber nur wenn die dementsprechend genug Kunden hast die Kosten zu decken und entsprechend kalkulierst.

mbauer588  12.08.2015, 14:14

Das Gewerbe hat auch den Vorteil, dass du nicht nur deinen Aufwand verrechnen kannst sondern auch deine Ausrüstung bzw. Neuanschaffungen gegenrechnen kannst.

Wenn sich der Gewinn in Grenzen hält dann wird es sicherlich kein Problem sein!

Nur wird es dann nichts mit 1 EUR / Foto sonst werden dich die Kosten auffressen!

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 14:47
@mbauer588

Ich habe eben mit der Handwerkerinnung gesprochen. Wenn ich das anmelden wollen würde, würde mich das einmalig 140€ Kosten zzgl. einen Jahresbeitrag von 105€. Das ist natürlich Heavy. Ich versuche gerade abzuklären, ob ich das auch unter der Haupttätigkeit "Multimediagestaltung" ausüben darf, dann wäre diese Anmeldung nämlich nicht erforderlich. Das würde zwar bedeuten, dass ich auch andere Dienstleistungen, wie zB. Webdesign anbieten muss, aber das wäre für mich kein Problem. Ich muss halt nur so kalkulieren, dass mein Umsatz unter der Steuerfreigrenze bleibt, sodass ich mich nicht mit dem Finanzamt herumschlagen muss. Wenn alles gut läuft, kann ich das sogar als freiberufliche Tätigkeit ausüben und hätte dann auch weniger Papierkram zu erledigen.

mbauer588  12.08.2015, 15:00
@aavion

+ Steuerberater, etc. wirst schon 4-stellige Fixkosten / Jahr haben... Und die wirst einspielen müssen.

Auf der anderen Seite hast die mit ein paar Hundert EUR pro Monat locker gedeckt und es bleibt noch was über für neues Spielzeug.

Du kannst deine Tätigkeit offiziell bewerben und weitere Kunden gewinnen. In dem Sinne macht das alles Sinn aber halt nicht für 1 EUR / Bild. 

Wenn du da ordentlich Kalkulierst bist du immer noch um Längen billiger als diverse Mitbewerber und kommst gut über die Runden. Auf Dauer kann da auch durchaus ein bisschen was hängen bleiben, was deinen Lebensstandard verbessert.

In dem Sinne Kosten + neues Spielzeug abgedeckt und noch ein paar EUR in der Tasche. Auf der anderen Seite halt das Risiko eines Gewerbes und der "Druck" auch etwas Umsatz machen zu müssen um keine Verluste zu bauen.

wenn du EU Rente beziehst darfste bis 3 Stunden am Tag arbeiten also hinzuverdienen. Dies kannste auch als gewissen Freibetrag werten. Genaueres erfährste vom Träger der EU Rente oder Versorgungsamt

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 13:54

Ich erhalte Grundsicherung von der Stadtverwaltung. Die holen sich einen gewissen Teil, dessen Höhe nicht im Bescheid erwähnt wird, von der Deutschen Rentenversicherung wieder. Die Regel mit den 3 Stunden ist mir bekannt, da ich dies jedoch als Hobby betreibe und nicht professionell, gehe ich davon aus, dass ich dies auch nicht als Gewerbe anmelden und der Grundsicherung mitteilen muss. Es geht sich lediglich darum, ob ich Entschädigungen für geleisteten Aufwand annehmen darf (Bsp. Zugticket um zum "Kunden" zu gelangen) ohne diese Melden zu müssen, und ob ich einen geringen Beitrag pro Endprodukt nehmen darf, um damit meine Ausrüstung zu finanzieren. 1€-1,50€ pro Bild dürften sicherlich noch als geringfügig eingestuft werden, wenn ich sehe, dass der Marktpreis bei etwa dem 10-fachen liegt. Liege ich da richtig?

newcomer  12.08.2015, 14:00
@aavion

es ist doch ganz einfach. Rufe bei Stadtverwaltung an und erkläre genau den Sachverhalt. So kannste von Anfang an vermeiden dass sie dir was abknöpfen oder es als Schwarzarbeit melden. Unter Umständen mußte Gewerbe anmelden und darüber Buch führen. Da du aber keinen wesentlichen Gewinn machst bleibste Steuerfrei und deine EU wird auch nicht angetastet. Es ist aber wichtig dass Verwaltung das weiß denn wenn dies einem professionellen Fotografen auffallen würde und er dich deshalb meldet haste unter Umständen großen Ärger. So haste es schriftlich dass du alles legal machst

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 14:07
@newcomer

Den Hinweis, von wegen professionelle Fotografen könnten mich anschwärzen, finde ich lustig, da dies gerade geschehen ist. Habe heute Post vom Bundeskartellamt erhalten, dass diese einem Hinweis nachgehen, demzufolge ich durch das Anbieten kostenloser Dienstleistungen das Marktgefüge stören würde. Ich wurde gebeten, denen eine vollständige Auftragsliste zukommen zu lassen. Da ich darüber nie Buch geführt habe und auch aus Datenschutzgründen keine Kundendaten preisgeben muss, weiß ich nicht, ob ich darauf überhaupt antworten soll. :D

EDIT: Daher kam ich ja erst auf die Idee, wenigstens einen geringen Beitrag zur Deckung meiner eigenen Kosten zu verlangen ;)

newcomer  12.08.2015, 14:15
@aavion

gib denen doch an dass dein Ziel im Moment nur Kundenwerbung war und du deshalb Vorlagen gratis erstellt hattest. Wenn Interesse besteht wirste das als Gewerbe selbstverständlich melden. Im Moment ergab sich kein Gewinn sondern ggf nur Investition an Aufnahmegeräten

aavion 
Fragesteller
 12.08.2015, 15:02
@newcomer

Ich würde ja weiter damit machen, dies kostenfrei anzubieten, jedoch kann ich, wenn ich das Gewerbe anmelde, Einnahmen mit Ausgaben gegenrechnen, was ich als Privatperson nicht darf (anscheinend, so das Gewerbeamt).

Wenn ich 0€ Verlange, wie es aktuell der Fall ist, habe ich nur Ausgaben. Wenn ich aber jetzt hingehe, und 1€ Verlange, habe ich zwar immer noch mehr Ausgaben als Einnahmen, daher kann mir nicht einmal die Grundsicherung oder die RV etwas abknöpfen, aber es bleibt mir dennoch mehr zum Leben übrig, und allein dafür würde sich für mich eine Gewerbeanmeldung schon rechnen. Als Freiberufler ohne Gewinn müsste ich noch nicht einmal Steuern abführen. Besser gehts doch fast gar nicht mehr?
Und ich dürfte auf meiner Webseite endlich Werbung einblenden, da journalistische Beiträge (Blog) auch freiberuflicher Natur sind. Muss das nur noch irgendwie mit der Innung abklären.

newcomer  12.08.2015, 15:05
@aavion

dann mach das doch