Buchen der Zulassungsgebühr?

1 Antwort

Also:

1.) TUTEN tut man nicht - man BUCHT !

2.) Wo man es bucht, liegt am Buchhaltungsprogramm / Kontenrahmen (SKR) . Sinnvoll ist es, diese Kosten unter Anschaffungs-Nebenkosten der sonstige KFZ-Kosten zu verbuchen.

(Steuern / Mwst. wird gebucht, so wie sie belegmäßig angegeben ist - siehe z.B. Kfz-Kennzeichen)