Kontoführungsgebühren in die Umsatzsteuervoranmeldung?

2 Antworten

in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erscheinen Umsätze und Vorsteuer.

wenn keine Vorsteuer enthalten ist, hat es in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nichts zu suchen.

Wie verhält sich das dann in der Umsatzsteuererklärung, die für das gesamte Jahr rückwirkend abgegeben wird: muss hier in der Anlage UR unter den steuerfreien Umsätzen sowas wie Kontoführungsgebühr, Telefon etc. als negativer Betrag aufgeführt werden? Wenn ja, in welchem Feld?