Buch aus der Bücherei verloren-zahlt versicherung

10 Antworten

Hallo,

die Frage, ob geliehene Sachen im jeweiligen Vertrag mitversichert sind, ist zweitrangig.

Zunächst einmal ist zu klären, ob Schäden aus reinem Abhandenkommen überhaupt mitversichert sind (was nämlich in einer Vielzahl von Haftpflichtverträgen noch nicht der Fall ist).

Wenn hier schon ein Ausschluss greift, muss man sich über die Frage nach geliehenen Gegenständen keine Gedanken mehr machen...

Viele Grüße

Loroth

Frag bei der Reisegepäck- oder Hausratversicherung nach. Allerdings wird dir wohl "grobe Fahrlässigkeit" unterstellt werden. Und außerdem ist ja nicht dein Eigentum verlorengegangen: also wohl Ablehnung.

DerHans  21.08.2014, 21:55

Auch in der Hausrat und Reisegepäck ist "liegen lassen" selbstverständlich NICHT gedeckt

Einige PHV sichern auch geliehene, gepachtete und gemietete Sachen ab. Da würde ja das geliehen Buch aus der Bücherei auch reinfallen. Das muss man aber in den Versicherungsbedingungen prüfen.

Nein, für deine Schusseligkeit kommt keine Versicherung auf.

Außerdem sind geliehene Sachen in der Haftpflicht normalerweise ausgeschlossen.

Buerger41  22.08.2014, 18:12

Korrekt. Es handelt sich hier um einen Erfüllungsschaden.

Das eigene Schuld ist es natürlich so oder so. Mir wäre keine Versicherung bekannt die für sowas aufkommt wenn man fremdes Eigentum verloren hat.