Wer zahlt bei Unfall mit Einkaufswagen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, leider hast Du hier am falschen Ende gespart, denn hier ist ausschließlich die private Haftpflichtversicherung diejenige, die Dich von der Zahlungspflicht befreien könnte. Nur dann, wenn der Zusammenstoß mit dem Auto unmittelbar mit dem Be- oder Entladen des eigenen PKW zusammen hängen würde, wäre hier die PKW-Haftpflicht die zuständige Versicherung. Dies läßt sich dem geschilderten Sachverhalt aber nicht entnehmen. Der Supermarkt hat mit dem Schadensfall jedenfalls rein gar nichts zu tun.

Es haftet grundsätzlich der Verursacher oder falls er hat. seine Versicherung ;-)

Die Versicherung des Centers würde nur haften, wenn sich ein Einkaufswagen selbständig macht und gegen einen PKW rollt.

Wer mit dem Einkaufswagen andere Autos anfährt, zahlt. selbst. Wenn er hat, seine Versicherung.