Zahlt meine Versicherung bei mutwillig zerstörtem Handy?

6 Antworten

Die Haftpflichversicherung unterscheidet hier zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei deinem Fall schwanke ich zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Aber ich gehe eher von Vorsatz aus. Du hast die Beschädigung wissentlich herbeigeführt. 

Ich gehe nicht davon aus, dass die Versicherung hier zahlt.

Das sind lediglich meine Einschätzungen und keine 100%igen Aussagen!

Wenn dem so wäre, würde kein echter Haftpflicht Schaden der auf einem Schulhof passiert, durch eine Versicherung abgedeckt. Wer kann in diesem Fall Vorsatz unterstellen? Das der Fall abgelehnt wird, weil grobe fahrlässigkeit(optional versicherbar) nicht mitversichert ist, ist allerdings schon nachvollziehbar.

Das es deine SCHULD war ist zunächst mal Anspruchsgrundlage nach BGB §823, sonst könnte der Geschädigte gar nichts fordern bzw. Schadenersatz durchsetzen.

Da es allerdings nach deiner Schilderung eine bedingte Vorsatztat war, besteht über die private Haftpflichtversicherung (ebenso Kfz- u. Tierhalterhaftpflichtvers.) keine Deckung. Es ist auch keine grobe Fahrlässigkeit, welche abgedeckt gewesen wäre.

Einzig vollständig richtige und brauchbare Antwort. Alle anderen "Tipps" sind strafrechtlich gesehen Aufforderungen zum Betrug.

@qugart

Das stimmt. Sowas kommt für mich eh nicht in Frage.Zumal es eh nicht glaubwürdig wäre, da ich ihn ja wegen des Handys angepöbelt hab. :-D

Wärst du nicht Schuld würdest du keine Versicherung gebrauchen. Die Versicherung zahlt immer nur, wenn es deine Schuld war. Es war ja hoffentlich nicht deine Absicht, das Handy zu zerstören. Insofern war es ein Unfall und die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

Wer sich im besoffenen Kopf mit anderen schlägt, nimmt Folgeschäden billigend in Kauf. Auch solche Schäden zahlt keine Versicherung.

Ich bin zwar kein Rechts- oder Versicherungsexperte, aber deine Haftpflicht könnte das eventuell regeln.
Habe mal mit ner Kippe im Mund nen Roller betankt (per Kanister). Die Dämpfe haben sich entzündet und der Roller (meines Kumpels) ist abgefackelt.
Das war so grundlegend dämlich und fahrlässig von mir (weiß ich selbst :D) - meine Haftpflicht hat den Schaden aber beglichen.

Es gibt aber noch den Unterschied zwischen Fahrlässig und Vorsatz. Dein vergehen war fahrlässig. Heißt du hast es in Kauf genommen, aber du hast die Kippe nicht an den Tankkolben gehalten.
Der TE hat das Handy wissentlich und mit absicht aus der Hand geschlagen..

@Denno2015

Da geb ich dir Recht. Ich würde das an seiner Stelle in eine etwas andere Wahrheit verpacken. Sprich, er wollte ihm eigentlich nur auf die Hand schalgen, da er mit dieser vor seinem Gesicht herumgefuchtelt hat, allerdings hat er ihm dabei ausversehen das Handy aus der Hand geschlagen. Tada.

Deine Haftpflichtversicherung wird nicht leisten, wenn du vorsätzlich einen Schaden verursachst.

Bei einer falschen Meldung wirst du zusätzlich noch eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug bekommen.