Bruttogehalt im Arbeitsvertrag nachträglich umgewandelt in Fahrtkosten und Altersvorsorge. Schriftlich im Vertrag aber noch vorab verhandeltes Bruttogehalt?

4 Antworten

Deine Angaben kann ich nicht nachvollziehen!

 Das Gehalt setzt sich nun wie folgt zusammen, 2900,00 Bruttogehalt

Also keine 3.250 € Brutto!

 126,00 Euro Altersvorsorge Arbeitgeberfinanziert

Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzabsicherung des Arbeitgebers und hat somit mit dem Brutto-Einkommen des Arbeitnehmers nicht das geringste zu tun.

 sowie 324,00 Euro Fahrtkostenzuschuss

Was darf man darunter verstehen ?

Zuschuss für Außendiensttätigkeiten oder für was ?

 Im Arbeitsvertrag stehen aber noch die 3250,00 Brutto!!!

Das Gehalt kann sich jederzeit ändern, bedeutet aber nicht, dass bei jeder Gehaltserhöhung der Arbeitsvertrag auch geändert werden muss.

Allerdings ist das Brutto-Gehalt aus dem Gehaltszettel ersichtlich und hier findet man die 126 € des Arbeitgebers für eine Betriebliche Altersversorgung mit Sicherheit nicht.

Meiner Meinung nach - hast Du ein mtl. Brutto-Einkommen von 2.900 € und keinen Cent mehr.

Gruß N.U.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 12:25

Fahrtkostenzuschuß für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ! 

Natürlich sind die 126,00 Euro auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich als Extra Lohnart Direktversicherung AG Finanziert!

Apolon  16.05.2016, 12:34
@Jobwechsel2016

Nein - es handelt sich hier um eine freiwillige Zahlung des AG und um keinen Bestandteil des Brutto-Einkommens.

Apolon  16.05.2016, 12:39
@Apolon

Ergänzung:

was hilft es dir wenn du auf deine Meinung beharrst und bei Krankengeld durch die Krankenkasse nur das mtl. Brutto von 2900 € berücksichtigt wird. Genauso verhält es sich dann auch bei einer evt. Arbeitslosigkeit.

Und außerdem müssen die zusätzlichen Fahrtkosten auch steuerlich als Einkommen berücksichtigt werden.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 13:05
@Apolon

Ich hätte die Direktversicherung sonst als AN-finanziert laufen lassen.Dann hätte ich 3026,00 Brutto gehabt abzüglich der Direktversicherung hätte ich ein SV-pflichtiges Brutto von 2900,00 gehabt. Nach wie vor wurde vereinbart das ich ein Brutto von 3.350,00 bekomme. Wir wollten es nur ein wenig optimieren für den AG. Ich hätte auch die Fahrtkosten über die ESt abrechnen können, fahre aber durch den WK-PB der in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist nicht günstiger. So habe ich alle Kosten wieder drin und sofort monatlich in der Tasche.Würde ich jetzt umziehen könnte ich auch wieder auf den Fahrtkostenersatz verzichten und mein Brutto würde angepasst werden. Die DV wurde mir nicht freiwillig gezahlt, es wurde nur die Lohnart gewählt. So habe ich auch noch die Möglichkeit AN-Finanziert in die Topf einzuzahlen. Da ich der Meinung war, das es für mich keine Nachteile hat, habe ich es bei der offziellen Version das der AG finanziert…gelassen. Wird aber ja aus der vereinbarten Summe gezahlt (3350,00) das ich bei evtl. Sozialleistungen von 2900,00 € erhalte ist mir bewusst. Mich interessiert eher ob man diese Änderungen hätte im Vertrag festhalten müssen. Angenommen ich würde mich mit diesen AG irgendwann nicht mehr verstehen, könnte ich dann auf die 3250,00 Brutto bestehen die vereinbart waren lt. "Proforma Gehalt" (kommt zustande weil wir den AV 2 Monate vorher aufgesetzt haben, und ich auf jedenfall eine feste Summe schon mal festhalten wollte, es war dort schon angedacht das Gehalt um Fahrtkosten zu optimieren, letztlich habe ich aber den AG gesagt das ich 3.350 mündlich mit im getroffen habe ) ich hoffe das ganze wirkt jetzt ein wenig verständlicher.. :)

Apolon  16.05.2016, 16:50
@Jobwechsel2016

Sorry - aber was ihr unter der Hand vereinbart, hat keine Rechtsgültigkeit gegenüber der Krankenkasse bzw. für das Finanzamt noch für die Agentur für Arbeit.

 Dann hätte ich 3026,00 Brutto gehabt abzüglich der Direktversicherung

Auch diese Meinung ist falsch, denn eine AN-finanzierte Direktversicherung erhöht das Brutto-Einkommen nicht.

Mit anderen Worten, der AG spart einige Euros und der AG begibt sich in Gefahr ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung von der Finanzbehörde zu bekommen.

Sinnvollerweise solltest du dich von einem Rechtsanwalt (Fachbereich Steuerrecht + Arbeitsrecht) beraten lassen.

Alternativ such dir einen eigenen Steuerberater der was auf dem Kasten hat.

Apolon  16.05.2016, 16:52
@Jobwechsel2016

 Die DV wurde mir nicht freiwillig gezahlt, es wurde nur die Lohnart gewählt.

Wenn du mir nicht glaubst, frag bei der Steuerbehörde (Finanzamt) nach ob dies rechtens ist.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 17.05.2016, 21:47
@Apolon

MIr ist bewusst das eine AN-finanzierte DV nicht das Bruttoeinkommen erhöht. Es mindert das Bruttogehalt , das SV-pflichtige Entgelt sinkt. Wenn ich den Vertrag umwandeln würde oder ich lasse ihn stilllegen wäre ich wieder bei 3026,00 €. Ich habe es ja umwandeln lassen wenn man so will. Meine Versicherung wurde heute schon angeschrieben, ich möchte zukünftig wieder den Vertrag über mich laufen lassen und nicht übern AG. Wenn es nachweisbar wäre, würde im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung / Rentenversicherungsprüfung das ganze nachversteuert bzw. SV-Beiträge + Säumnizzuschläge für den Zeitraum…erhoben, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehnung weniger. Ich will auch nix von den Ämtern.. ich will nur wissen, wie ich dastehe wenn ich gekündigt werde und zum Anwalt gehe und dort einen AV mit 3.250,00 € aufen Tisch lege was ich dann für Chancen habe auf Nachzahlung des Bruttogehaltes. Lt. Lohn sind es ja nur 2.900,00 €uro. Somit ja zu wenig. Da mein Chef in der Vergangenheit mit jeden 2ten AN einen Rechtsstreit hatte.. möchte ich mich schon mal wappnen.. wer weiß was mal kommt. 

Diese  Gehaltszusammensetzung ist für mich nicht schlüssig.

Ganz naive Gegenfrage - wie weit entfernt mußt Du wohnen, um einen solchen Fahrtkostenzuschuß zu bekommen? Oder entfällt er wenn sich Deine Wegstrecke zur Arbeitsstelle deutlich verringert?  

                                 
...............ich habe erfahren das die Fahrtkosten nicht umgewandelt werden dürfen, sondern nur zum geschuldeten Gehalt dazu gezahlt werden dürfen. Werden sie doch, man hat einfach Dein ursprüngliches Brutto auf                 2900,-- gesenkt. ( nach Deiner Schilderung )

Verringert sich Dein Bruttoentgelt, wenn Du Deine private Altersvorsorge kündigst?

Für mich bedeutet das auch, im Falle einer Arbeitslosigkeit wird möglicherweise nur ein Brutto von 2900,-- zur ALG 1 -Berechnung zugrundegelegt.

Am besten eigenen Steuerberater aufsuchen und klären, ob Du Dir nicht möglicherweise mit dieser Art der Gehaltszusammensetzung einen Bärendienst erwiesen hast.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 10:07

ich fahre täglich 60 KM, einfache Entfernung x 18 AT x 0,30 Cent

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 10:08
@Jobwechsel2016

Würde ich näher zur Arbeitsstelle wohnen würde sich der Fahrtkostenzuschuss ändern und mein Brutto sich wieder erhöhen.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 10:10
@Jobwechsel2016

Das Brutto würde sich ohne Altersvorsorge erhöhen! Es ist quasi eine Form der Entgeltumwandlung um Sozialabgaben für den AG zu sparen.

wilees  16.05.2016, 10:11
@Jobwechsel2016

Mein Denkansatz ist weniger die jetzt 60 km entfernt liegende Wohnstätte, sondern was geschieht wenn eine andere Wohnung nur 3 km vom Arbeitsplatz entfernt bezogen würde.

Du verlierst den Anspruch auf diese Gehaltszulage?!

wilees  16.05.2016, 10:19
@wilees

Würde ich näher zur Arbeitsstelle wohnen würde sich der Fahrtkostenzuschuss ändern und mein Brutto sich wieder erhöhen.

Die Logik erschließt sich mir nicht. Lt. Deiner Aussage ist Dein derzeitiges Bruttogehalt 2900,-- + 324,-- Fahrtkostenzuschuß + 126,-- Zuschuß Altersvorsorge.

Verkürzt sich Dein Arbeitsweg, verringert sich auch der Anspruch auf Fahrtkostenzulage.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 16.05.2016, 12:28
@wilees

Natürlich werden die Fahrtkosten weniger!!! Aber in der Umkehr erhöht sich das Bruttogehalt. Vereinbart wurden 3350,00 würde ich näher dran wohnen, weniger Fahrtkosten die sich auf das Brutto auswirken. Das Brutto wurde doch nur umgewandelt, steht mir aber  von 3350,00 zu. Diese Gehaltszulage ist vom ursprünglichen Brutto umgewandelt. Sie ist nicht freiwillig vom AG. Er spart lediglich Sozialabgaben/Steuern.

Auch wegen evtl. Leistungen vom Amt etc.

Leistungen gibt es nur auf Grund sv-pflichtigem Verdienstes, also der 2.900 €. 

 ich habe erfahren das die Fahrtkosten nicht umgewandelt werden dürfen, sondern nur zum geschuldeten Gehalt dazu gezahlt werden dürfen

 

Die Lohnsteuerpauschalierung und damit SV-Freiheit ist nur für zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlte Erstattungen möglich.

Dein AG könnte bei der nächsten SV- und Lohnsteuerprüfungen mit Nachzahlungen konfrontiert werden.

Jobwechsel2016 
Fragesteller
 17.05.2016, 21:35

Danke für die Antwort. 2900 Brutto SV Pflichtig davon die Leistungen. Das ist mir wohl klar. Mir ist auch klar, das man das Bruttogehalt nicht umwandeln darf, sondern nur zum Arbeiteentgelt dazu zahlen darf als freiwillige Leistung. In meinen Fall ist es aber umgewandelt worden. Hätten wir es nicht so umgewandelt, wäre mein Brutto bei 3350,00 €. Was passiert wenn ich mir mal nicht mehr so grün sein sollte oder ich gekündigt werde. In meinen Arbeitsvertrag steht schliesslich ein Bruttogehalt von 3.250,00 Euro und nicht von 2.900,- €. Hätte ich Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen? Schliesslich wurde der Vertrag nicht auf 2900,00 umgeschrieben zuzüglich FK und meiner DV die jetzt ja AG-finanziert ist. ??? 

MenschMitPlan  18.05.2016, 05:57
@Jobwechsel2016

Lt. Vertrag hast du Anspruch auf 3.250 Brutto ohne Zusatzleistungen. Würde das genauso umgesetzt, müsstest du nachzahlen (nämlich Lohnsteuer und SV-Beiträge). Die Zusatzleistungen sind ja nicht schriftlich festgehalten. Wie willst du nachweisen, dass das nicht bloße Abrechnungsfehler sind?

Rede mit dem Chef!