Brief von einem Anwaltskanzlei Purps Vogel und Linder bekommen?

2 Antworten

Die Adressermittlung wirst du bezahlen müssen. Das habe ich dir aber auch schon in anderem Beitrag so geschrieben. Du hast mit Karte bezahlt. Keiner kennt da deine Adresse. Das heißt, dass du erst ausfindig gemacht werden musstest.

Die 1,3 Gebühr ist absurd und albern und viel zu hoch. Maximal 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art inkl. Auslagen). Denn mehr macht der Anwalt auch nie. Ich würde aber die Anwaltskosten in Gänze verweigern. Dazu gleich mehr.

Zu deinen weiteren Fragen:

2) Theoretisch Ja. Zumindest ist die Formulierung hart an der Grenze. Mit einem Mahnverfahren zu drohen ist erst mal erlaubt. Es zeigt nur die weiteren rechtlich möglichen Schritte auf. Was an der Grenz ist, ist diese Drohung mit "weiteren Kosten", die von dir zu zahlen sind. Da fehlt die Relativierung, dass du dem auch widersprechen kannst. So etwas könnte Nötigung sein. Aber das ist halt an der Grenze und ob man da einen Staatsanwalt überzeugt, ist fraglich.

3) Vermutlich hat das Inkasso die Forderung aufgekauft.

Nun, da das Inkasso offenbar die Forderung aufgekauft hat, liegt echtes/unechtes Factoring vor. Das heißt gemäß BGH-Urteil von Anfang 2018, dass keine Inkassokosten geschuldet werden. Darüber hinaus braucht das Inkasso ganz sicher keine Hilfe von einem Anwalt. Das ist in sich albern und würde nur zeigen, dass die eigentlich die Zulassung verlieren müssen (da Sachkunde und Fachkenntnisse fehlen). Der Anwalt tut exakt nichts, was nicht das Inkasso selbst zu tun hätte. Ergo: Keine Kosten erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung