Brief ohne Unterschrift

8 Antworten

Zunächst solltest du einmal den Unterschied zwischen nichtig und unwirksam erkennen: Ein Brief kann nicht nichtig sein, also von Anfang an keinerlei Rechtswirkung entfalten. Allenfalls unwirksam sein, was aber wiederum zu ändern wäre.

Ob er unwirksam wäre, käme nun ausschliesslich auf den Inhalt an: Eine Mahnung, Rechnung usw. muss keinesfalls unterzeichnet werden, um rechtswirksam zu sein :-)

G imager761

Er fordert Geld für eine Mietkaution obwohl ich es korrekt abgerechnet habe. Falls es vor Gericht geht, muss es eine juristische Begründung geben, ob der Brief zulässig ist oder nicht.

Leider hat mein Vorredner unrecht. Bei gewissen Rechtsgeschäften, wie einer Wohnraumkündigung ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich. Insofern ist es schon interessant worum es bei diesem Breif ging.

georg977 
Fragesteller
 06.01.2014, 17:08

Er meint ich schulde ihm Geld von einer Mietkaution.

bigsur  06.01.2014, 17:15
@georg977

Das meint er doch mit und ohne Unterschrift. Eine Unterschrift würde ja nix an den Zahlen ändern. Eine Mahnung muß man nicht unterschreiben, eine Rechnung unterschreibt ja auch keiner. Wenn du anderer Meinung bist, widersprich einfach.

bigsur  06.01.2014, 17:16

ja, bei Rechtsgeschäften, sonst aber nicht.

georg977 
Fragesteller
 06.01.2014, 17:37
@bigsur

Es gibt eine Frist, hab ich gelesen, ein Jahr+ende Kalenderjahr und die wäre am 31.12. abgelaufen. Der Brief wurde am 20.12. geschrieben. Ich dachte nur, wenn der der Brief ohne Unterschrift als "nicht geschrieben" gilt, brauche ich mich nicht herumstreiten. Vor Gericht oder der gleichen

imager761  06.01.2014, 18:31
@georg977

Ich dachte nur, wenn der der Brief ohne Unterschrift als "nicht geschrieben" gilt, brauche ich mich nicht herumstreiten.

Da denkst du falsch. Die Kautionsforderung ist dir nachweislich (Einschreiben) fristgerecht zugegangen und damit rechtswirksam gestellt :-O

Juristen unterscheiden zwischen Schriftform oder Textform, §§ 126f. BGB.

Schriftform bedeutet, dass die Erklärung zu Papier gebracht, also schriftlich (handschriftlich genügt), und zusätzlich eigenhändig unterschrieben werden muss.

Dieses Formerfordernis gilt im Mietrecht aber nur bei Abschluss eines qualifizierten Zeitmietvertrages oder einer Kündigung :-)

Bei der Textform ist die Unterschrift nicht erforderlich. Es genügt eine Erklärung, die den Erklärenden und Inhalt erkennen lässt, sogar per Fax, SMS oder E-Mail :-)

Du weisst doch auch so, von wem er ist. Wozu braucht es dann eine Unterschrift? Natürlich ist der Brief nicht "nichtig".

Wie kann denn ein Brief "nichtig" sein? Aber grundsätzlich muss niemand einen Brief unterschreiben