Braucht man zur Antragstellung der Rente eine Geburtsurkunde?

4 Antworten

Einmal muss das Geburtsdatum bei der Rentenversicherung bestätigt worden sein, durch Geburtsurkunde, Personalsausweis, Reisepass oder so..Das passiert oft schon vor dem Rentenantragn zum Beispiel im Kontenklärungsverfahren.

Die Rentenversicherung darf nicht mehr nach z.B. dem Personalausweis fragen, da man diese nicht mehr kopieren darf. Es wird daher stets nach der Geburtsurkunde gefragt. Ihnen reicht natürlich auch der Personalsausweis aber danach werden sie (sofern sie es korrekt machen) nicht fragen.

Zur Beantragung der Rente braucht man keine Geburtsurkunde...

derajax  05.04.2014, 11:09

Aber das Geburtsdatum muss bestätigt werden.. Durch Geburtsurkunde, Personalausweis etc.

Klares jein. :)

Wer Kinder hat, darf Kindererziehungszeiten anrechnen und dafür muss man die Geburtsurkunde des Kindes einreichen. Sonst kann ja jeder 10 Kinder erfinden.

Die eigene Geburtsurkunde nicht.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/08_antragstellung/00_antragstellung_node.html

drache2014 
Fragesteller
 05.04.2014, 00:32

danke das mit den Kindern hab ich auch gelesen, die hat sie ja nicht. Oh oh da fällt sie aber wirklich schön auf das rein, was ihre Eltern ihr alles so auf den Tisch legen und glaubt das noch alles.

Wie schaut es denn im Todesfall aus, da ich ja nur das alte Stammbuch meiner Großeltern habe, wo die Geburt meiner Mutter angezeigt wird. Denn solange sie jetzt noch lebt, komme ich wohl kaum aus Datenschutzgründen an ihre Geburtsurkunde denke ich ran, auch wenn ich die Tochter bin.

derajax  05.04.2014, 14:44
@drache2014

Wegen Todesfall.

Ich vermute das Du älter als 27 Jahre bist, somit steht dir eine Waisenrente nicht mehr zu und es genügt die Sterbeurkunde, damit die Rente der verstorbenen eingestellt wird. Das erledigt meist das Bestattungsinstitut.

derajax  05.04.2014, 11:10

Nicht immer.. oft wird die Geburt der Kinder schon durch die Meldebehörder an die RV gemeldet, oder von der Krankenkasse wird die Mutterschutzfrist gemeldet. In beiden fällen wird die RV keine Geburtsnachweise der Kinder anfordern.

hallo,

ja, wenn sie nicht bereits wegen einer kontenklärung (das scheint bei ihren eltern der fall gewesen zu sein) die urkunde beglaubigt vorgelegt hat, wird sie das bei antragstellung machen müssen.

dickie59

der immer noch versicherten bei antragsstellungen hilft

drache2014 
Fragesteller
 07.04.2014, 17:47

also das heißt, wenn ich in ein paar Jährchen (muss ja noch arbeiten) auch noch immer ledig sein sollte, müsste ich dann trotzdem meine Abstammungs- und Geburtsurkunde vorlegen? Ich bin adoptiert und es steht ja nun mein eigentlicher Adoptivname im Perso, der andere auf der Abstammungsurkunde. Verheiratet bin ich momentan nicht und habe auch keine Kinder.