Wem steht das stammbuch zu

5 Antworten

Am besten geht ihr da mal zum zuständigen Standesamt und fragt ob es da eine bestimmte Rechtslage gibt. Ansonsten: Auch beglaubigte Kopien reichen für alle aus; muss man um ein Stammbuch wirklich streiten?! Wenn die Cousine es nicht "rausrücken" muß, vielleicht besteht für die anderen Geschwister ja die Möglichkeit, sich ein eigenes Stammbuch nachfertigen zu lassen..aber auch das kann man beim Standesamt in Erfahrung bringen.

Immer der direkten Linie.

Das Stammbuch gehörte zum Vermächtnis der "8. Tante" und damit jetzt der Cousine. (Sofern nicht irgendwelche besonderen Absprachen/Testament etc. vorliegen).

Benötigt man z. b. eine Geburtsurkunde, ist es nicht unbedingt erforderlich die Urkunden aus dem Stammbuch zu nehmen. Standesämter machen auch beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenbuch, die genauso wie Geburtsurkunden verwendet werden können. Dazu braucht man kein Stammbuch.

lasst euch vom Stammbuch amtliche Kopien, sprich Zweitausführungen anfertigen und teilt euch die Kosten.

Den Kindern der Oma, "3." haben da dran nichts zu suchen