Braucht man für ein oder zwei Tage eine arbeitunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber?

6 Antworten

Nur wenn der Arbeitgeber das verlangt und dir das auch schon vorher bekannt war oder bekannt gewesen sein musste.

§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

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Das ist die gesetzliche Regelung. Der Arbeitgeber kann demnach auch schon ab dem ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Das sollte im Arbeitsvertrag stehen. Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag, kann auch hierin etwas diesbezügliches geregelt sein.

Der Arbeitgeber kann (!) ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen

Wenn der AG es verlangt, dann ja.

Das steht in deinem Arbeitsvertrag - jeder Arbeitgeber kann das individuell regeln.

Familiengerd  14.07.2020, 15:39

Und wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, in dem das stehen könnte??

MrMiles  14.07.2020, 16:12
@Familiengerd

Dann bleibt einem wohl nichts anderes übrig als Stein Schere Papier mit dem Chef zu spielen.

Familiengerd  14.07.2020, 16:51
@MrMiles

Dann gilt das, was "der Chef" vom Arbeitnehmer bei dessen Krankmeldung im Betrieb spätestens zu Beginn der Arbeitszeit verlangt; verlangt er nichts, gilt die gesetzliche Bestimmung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst, wenn eine Erkrankung länger als 3 Tage dauert; diese ersten 3 Tage müssen dann nicht bescheinigt werden.

Die Frage war auch nur rhetorisch gemeint, weil so oft frag- und voraussetzungslos von schriftlichen Arbeitsverträgen ausgegangen wird.

MrMiles  14.07.2020, 17:20
@Familiengerd

Meine Antwort war auch nur rhetorisch gedacht. Ohne weitere Angaben ist bei einem mündlichen Vertrag wie du es richtig beschreibst vieles möglich.