Wann muss ich den Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung informieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo funny11,

Sie schreiben:

ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Mein jetziger Arbeitgeber ist darüber informiert und ich bekomme fünf Tage Sonderurlaub (auf die ich aber nicht unbedingt bestehe). Am Montag unterschreibe ich einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Nun bin ich am überlegen ob und wenn ja wann ich den Arbeitgeber informieren soll. Die "Behinderung" schränkt mich in keinster Weise in den geforderten Tätigkeiten e<

Fragen dieser Art werden immer wieder gestellt und offenbaren doch einen gewissen Gewissenskonflikt!

Grundsätzlich besteht in der Tat zunächst keine Verpflichtung!

Aber ein dickes "Aber!"

Wenn`s drauf ankommt, dann ziehen Sie langfristig den Kürzeren!

Wie schnell ergibt sich eine komplizierte Situation?

Wie schnell kann eine Gesundheitsverschlechterung eintreten?

Warum wollen Sie auf den Ihnen zustehenden Sonderurlaub verzichten?

Und so weiter!

Letztendlich müßen Sie das mit Ihrem eigenen Gewissen und mit Ihrer Sichtweise von Moralvorstellungen vereinbaren können!

Ein alter Grundsatz heißt aber:

Wahrheit und Klarheit!

Wir können von unseren Partnern (und dazu gehört doch wohl auch der Arbeitgeber) nur dann vollen Respekt erwarten, wenn wir unsere Karten offen auf den Tisch legen!

Davon scheint allerdings in unserer total verschuldeten, verlogenen und korrupten Umwelt niemand einen blassen Schimmer zu haben!

Die Ursachen für korrupte Pleitebanken, Pleitebanker, Pleitestaaten und angekratzte Bundespräsidenten sind nicht zuletzt in diesen "Notlügen" begründet und führen langfristig ins Nirwana!

Meine eigene Lebenserfahrung nach über 60 Jahren ist die:

Mit der Wahrheit lebt es sich langfristig immer am Besten, auch wenn es auf kurze Sicht manchmal anders aussehen mag!

Beste Grüße und besttmögliche Gesundheit

Konrad

Guten Morgen, hat der neue Betrieb einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung? Falls diese vorhanden sind, solltest Du das Gespräch mit ihnen suchen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und können Dich beraten, was in speziell dieser Firma ratsam ist. Ein Arbeitgeber hat ja auch "Vorteile" davon, wenn er einen Menschen mit Behinderung einstellt, z.B. Erfüllung der Beschäftigungsquote und somit keine Zahlung von Ausgleichsabgabe und er erhält Zuschüsse zur Einrichtung behindertengerechter Arbeitplätze (je nach Beschäftigtenquote bis zu 95%). Auch die Integrationsämter sind sehr gute Ansprechpartner, weil die die Betriebe kennen und daher auch wissen, wie dort mit behinderten Mitarbeitern umgegangen wird. Ich wünsche Dir viel Erfolg Deanna

Nein du bist nicht verpflichtet das anzugeben. Allerdings kannst du auch nicht auf deine Sonderrechte bestehen (besonderer Kündigungsschutz, Anrecht auf bestimmte Arbeitsmittel etc). Und das Vertrauensverhältnis Arbeitgeber/-nehmer ist natürlich auch nicht gerade hoch wenn er doch drauf kommt.

Aber du bist nicht verpflichtet es anzugeben. Bei manchen (größeren) Unternehmen ist es aber sogar von Vorteil - bei gleicher Qualifikation werden beeinträchtigte Menschen bevorzugt.

Anton96  05.01.2012, 21:38

" bei gleicher Qualifikation werden beeinträchtigte Menschen bevorzugt." Vergiss das an besten ganz schnell wieder :-) Ich habe durchaus schon erlebt das selbst wenn der Bewerber mit Behinderung tatsächlich die gleiche Eignung hat dann einfach das Anforderungsprofil so abgeändert wird das dies nicht mehr der Fall ist. Trotzdem gebe ich dir ein Daumen Hoch.

Du bist insofern dazu verpflichtet, weil Du auch einen besonderen Kündigungsschutz hast. Stell Dir mal vor, Du bekommst nach einigen Jahren mal die Kündigung und es kommt hier zu einer möglichen Auseinandersetzung. Es schaltet sich z.B. der Betriebsrat ein (falls vorhanden). Dann wärest Du nämlich derjenige, dem erst nachrangig gekündigt werden könnte (bzw. unter erschwerten Bedingungen). Für den Arbeitgeber und Betriebsrat sind die 50 % GdB nämlich ein Kriterium, eine (mögliche) Kündigung anders zu bewerten / zu gewichten.

Anton96  05.01.2012, 21:40

Wenn er die Kündigung bekommt kann er sich immer noch als Schwerbehinderte outen und ab dann gilt der besondere Kündigungsschutz.

Einen neuen Arbeitgeber musst du bereits vor der Vertragsunterzeichnung über relevante Umstände unterrichten. Das könnte sonst als böswillige Täuschung ausgelegt werden. Den Vertrauensverlust kann der Arbeitgeber dann auch bei einem Behinderten als Kündigungsgrund angeben.

Anton96  05.01.2012, 21:34

Er ist nicht verpflichtet von sich aus die Behinderung an zugeben, solange die Arbeitsleistung und Sicherheit nicht eingeschränkt ist, Als Kündigungsgrund kommt der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen damit durch, nämlich genau dann wenn objektive Gründe dafür Sprechen das die Behinderung tatsächlich die Arbeitsleistung oder Sicherheit stark einschränkt.