Braucht ein angestellter Arzt im öffentlichen Dienst eine Berufshaftpflichtversicherung?
Der Arzt besitzt bereits eine normale Haftpflichtversicherung. Da er Angestellter ist, haftet doch der Dienstherr. Ist eine Berufshaftpflicht nur für selbständige Ärzte sinnvoll (nötig) oder sehe ich hier etwas falsch?
5 Antworten
Ist auf jeden Fall sinnvoll, denn bei grober Fahrlässigkeit ist er auch seinem Dienstherren gegenüber haftpflichtig, seine private Haftpflichtversicherung tritt in solchen Fällen nicht ein. Außerdem schützt ihn eine Berufshaftpflicht auch vor Haftungsschäden bei Hilfeleistungen außerhalb seines Anstellungsverhältnisses (z.B. bei einem Unfall).
Ein angestellter Arzt hat da sogar eine erhebliche Deckungslücke. Da er ja zur Hilfe verpflichtet ist, wenn er z.B. Zeuge eines Verkehrsunfalls wird. Wenn ihm dabei ein "Kunstfehler" unterläuft, haftet er persönlich. Die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers hat damit nichts zu tun. Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls nicht eintrittspflichtig.
Der Dienstherr kann aber den angestellten Arzt in Regress nehmen, also ist auch für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll.
Er braucht eine Berufshaftpflicht.
Die braucht auch jeder Bauleiter oder Architekt oder eben jeder, durch dessen Wirken Menschen zu Schaden kommen könnten.
Nein, das ist ja auch klar. Aber macht ein Architekt einen gravierenden Planungsfehler und ein Gebäude stürzt ein - wer zahlt das denn? Er selbst?
Erst nachdenken - dann fett drucken.... ;-)
Na klar braucht er die das gibt der Name schon her Haft PFLICHT Versicherung
Als Otto-Normal-Bürger brauchst Du auch keine Haft-PFLICHT-Versicherung.
Das Wort bezieht sich darauf, daß diese Versicherung in bestimmten zur Haftung verPFLICHTet ist.
nee sollte aber zwingend eine haben kann sonst böse enden!
Kein Architekt ist verpflichtet, bei einem Unfall einzugreifen. Ein Arzt sehr wohl.