Frage zu Straftat und Angestellter im Öffentlichen Dienst

2 Antworten

Ja, Dein Arbeitgeber wird meines Wissens nach gemäß der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (Mistra) von dem Urteil informiert werden. Konsequenzen dürfte es aber nur insoweit haben, als dass für Dich mit dem Ende der Ausbildung dann erst mal Schluss ist mit öffentlichem Dienst.

itgeteilt wird es ihm nicht, er wird es aber trotzdem erfahren.

Und wie ?

@Klaudjya

Gelöscht - BEWÄHRUNG habe ich überlesen ...

Ich wäre für die Wahrheit. Geh hin und erklär es.

Gruß S.