Was ist vorrangig, Testament oder Vollmacht, kenn der Vollmachtsbesitzende das Testament ändern?

6 Antworten

Das Testament ist natürlich vorrangig. Ein eingenhändig geschriebens und unterschriebens Testament ist dabei gültig.

Die Vollmacht erlaubt nur das Handeln im Außenverhältnis. Sowohl das Testament als auch die Patientenverfügung(en) können von der Oma jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wenn man jemand enterbt sollte man auch die Patienteverfünug widerrufen.

Kenn der Vollmachtsbesitzer das Testament einfach umschreiben?

Ganz ausdrücklich nein, §2064 BGB:

Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten.

ferner kann der Erblasser die Bestimmung des Erben nicht einen Dritten überlassen. §2065 BGB.

Darf der Vollmachtsbesitzer einfach das Barvermögen vor oder Nach dem
Tot von Oma abheben, wenn es für eigene Zwecke benutzt wird (was muss
ertun um es möglich zu machen)?

Eine Vollmacht erlischt, wenn sie nicht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurde. Für sich selbst darf der Bevollmächtigte das Geld nicht ohne Weiteres verwenden. Tut er es doch, kann das eine strafbare Veruntreuung sein.

Das Problem in der Praxis ist aber oft, die Veruntreuung auch nachzuweisen.

Je nach Art der Vollmacht und des Einzelfalls kann der Bevollmächtigte auch zur Rechnungslegung verpflichtet sein. Bei einen besonderen Vertrauensverhältnis wäre eine Rechnungslegung aber nur dann verpflichtend wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten gibt.

Wenn die Oma aber noch lebt, ist es sinnvoller die Vollmacht schlicht zu widerrufen.

Solange sie leben kann jeder mit seinen Geld machen was man will. Der Vollmachtbesitzer darf kein Testament ändern. Nach den Tod erlischt die Vollmacht und sämtliche Konten des Verblasers sind solange gesperrt, bis das Erbschaftsgericht entschieden hat. Beim Tod meines Vaters hat es 3 Monate gedauert bis ich den Erbschein hatte als allein Erbe.

Vielen Dank für die Super schnellen Antworten.

Da ich nicht genau weiss was meine Oma meinem Papa und meinen Onkeln übertragen hat, könnte es ja auch sein, dass es eine Vollmacht ist, welche über den Tod hinaus geht? Was wäre dann?

Meine Onkel wissen noch nicht das meine Oma ein Testament geschreiben hat. Was ist wenn sie das Geld vorher abheben und behaupten es wäre zu Omas Zwecken gewesen! Wie müssen sie das belegen?

Grüße

Eine Vollmacht erlischt sofort nach den versterben, über den Tod hinaus gibt es keine Vollmacht, Wenn der Verstorbene keine Sterbeversicherung hat, müssen die Hinterbliebenen auch die Beerdigung 'Vor'-finanzieren, da ja sämtliche Konten gesperrt sind.

Und ja, wenn jemanden Geld per Vollmacht abhebt, muss er das Belegen wofür er es braucht.

Hier wäre der genaue Wortlaut der notariellen Vollmacht wichtig.

Es gibt sehr wohl eine Vollmacht über den Tod hinaus!

In meiner notariellen Vollmachtsurkunde heißt es:

"Die Vollmacht soll weder durch meinen Tod noch durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit erlöschen".

Die Vollmacht kann aber jederzeit widerrufen werden - beim Notar - und wenn erfolgt, die Original-Vollmachten zurückfordern!

Also genau den Inhalt dieser notariellen Vollmacht prüfen!

Ein Testament kann nur der Erblasser selber verfassen oder beim Notar beurkunden lassen. Dafür gilt die Vollmacht nicht.

Testamente kann nur der Erblasser aufsetzen oder ändern, niemand anderes.

Eine Vollmacht hindert nicht die Erbberechtigung.

Wenn ein Bevollmächtigter unbefugt von einer Vollmacht Gebrauch macht, dann ist das eine Straftat nach § 266 StGB -Untreue- und das wird er sich wohl gut überlegen.