Was beinhaltet ein Erbscheinsantrag (Wenn Grundbesitz vorhanden)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr werdet erstmal einzeln befragt ob ihr das Erbe annehmt oder ausschlagt,aber Achtung,euch bleiben nur 6 Wochen,ab dem Tag des Todes.wer sich bis dahin NICHT äussert,nimmt automatisch das Erbe an!Danach wird ALLES unter euch dreien aufgeteilt und KEINER von Euch,darf Vorher etwas aus der Erbmasse entwenden!Noch nicht einmal den "Nagel"aus der Wand.Besteht KEIN Testament,dauert es länger,weil vom Gericht lange nachgeforscht wird,ob nicht irgendwo noch ein Erbberechtigter Existiert.Danach geht es weiter wie oben beschrieben!Ich mache dieses Prozedere gerade durch.

Robinek 
Fragesteller
 30.04.2010, 12:36

Was ist wenn einer der Meinung ist er müsste mehr bekommen? Hat aber vor Jahren schon stattliches erhalten?

vollimleben  30.04.2010, 13:21
@Robinek

Da kann er meinen was er will,das Gericht wird ihn schon in seine Schranken weisen und es kann ihm passieren,das er sogar weniger bekommt,weil das Vorher bekommene abgezogen wird!LG Bea

Robinek 
Fragesteller
 30.04.2010, 16:21
@vollimleben

Warum erhalte ich lt. Schr. d. Amtgerichtes keinen beglaubigten Erbschaftsantrag? Muss ich darauf bestehn?

vollimleben  30.04.2010, 17:02
@Robinek

Das habe ich bis heute aber auch nicht erhalten,frag mal einen Anwalt!Alles gute

Der Erbschein zur Legimation ... Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Verfügungsausweis für den Erben. Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der Erbe sich im Rechtsverkehr als solcher ausweisen muss, um den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen. Ohne Erbschein kann sich der Erbe zum Beispiel nicht in das Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen. Besonderheit: Wer im Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, kann über den Nachlass frei verfügen.

Der Erbschein ist mit Wertefragebogen verknüpt, das muss ausgefüllt werden:

Nachlassmasse am Todestag

- Bargeld
- Guthabenbei Sparkasse, Banken, der 
  Postbank nd bei ausparkassen
- Wertpapiere/Sparkassenbriefe
- Forderungen gegen Dritte
- Lebensversicherung, Sterbeversicherung 
  und andere Versicherungen
- Kunstgegenstände, Schmuck,Sammlungen
- Bewegliche Habe (Ato, Hausrat,Kleidung)
- Erwerbsgeschäfte (Firma/mit 
  Handelregistereintrag

Die o.g. Aufzählungen betrifft das Gesamtreinvermögen!

Nun geht es weiter: - Grundbesitz (mit Eintrag im Grundbuch) - Eigentumswohnung - Sonstiges Vermögen (Maschinen- und Viehbestand,Patente)

Zum Schluss kommen die Nachlassverbindlichkeiten, wie Schulden,Verbindlichkeiten und Todesfallkosten)

Wenn kein Testament vorhanden ist und ihr seid nicht Erben 1. Ordnung kommt ihr um den Erbschein nicht herum.

Wenn ihr den Wertebogen ausfüllt und Schmuck, Sammlungen .... und andere Dinge sind nicht vorhanden oder Dinge sind wertlos, weil schon super alt - tragt ein: ohne Wert Ich habe zum Beispiel Pachtland (für Garage) der Stadt zurückgegeben und dementsprechend ohne Wert eingetragen. Auch eine 10järigen PKW Auto habe ich nicht angegeben, nach Tabelle im Netz war er ohne Wert.

Wenn alles reibungslos über die Bühne abgelaufen ist bekommt ihr euren Erbschein: Hoffe ich konnte euch helfen, habe meine ganzen Unterlagen rausgekramt!!!!

Robinek 
Fragesteller
 30.04.2010, 16:17

Danke für die Mühe. Lt. Schr. v. Amtsgericht sollen aber nur die anderen beiden Erben beglaubigte Abschrift des Erbscheinantrages erhalten. Warum ich nicht? Könnte sein dass einer der beiden anderen Einspruch gegen das Erbe einlegen möchte weil sie mehr will als wir beiden anderen. Obwohl schon vor Jahren ein stattlicher Betrag und Sachwerte rüberkamen

elenore  30.04.2010, 19:01
@Robinek

Da du auch gleichberechtigter Erbe bist würde ich beim Nachlassgericht anrufen, oder persönlich erscheinen, dann um Auskunft und Klärung bitten!!! Ich wüste gern euren Status, damit meine ich seid ihr Erben 1. Ordnung, Erben 2. Ordung.....? Du erwähtest, ein Testament ist nicht vorhanden?